Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Grund= und Terassenmauern, wo solche dermalen vorhanden sind, kommen auch bei 
Berechnung des Neubaus in Anschlag, und unter gleicher Voraussetzung Thor und Thüren. 
S. 47. 
Auch wo der Pfarrer nach der Art seines Pfarreinkommens nicht in der Lage ist, 
Landwirthschaft zu treiben, soll ihm doch auf dem Lande da, wo schon bisher solche Ge- 
lasse vorhanden waren, Stallung und Futterraum für 2 Stücke Rindvieh, einen An- 
bindling und 2 bis 3 Schweine, ferner für einen kleinen Geflügelbestand berechnet wer- 
den; endlich Stroh= und Futterraum und Fruchtboden für die Naturalien, die er auf 
ein volles Jahr in die Haushaltung und sonstige Oekonomie braucht. 
3. Für — — Meßnerwohnungen. 
g. 49. 
Für eine — — Meßnerswohnung sind 2 heizbare Stuben, 2 Kammern, 1 Küche 
und ein Bretterverschlag unter Dach in Anrechnung zu bringen. 
Außerdem soll die Wohnung den nöthigen Keller, Holzplatz und Bodenraum unter 
Dach enthalten, ferner Stallung für 2 Stücke Rindvieh, einen Anbindling, für 2 Schweine 
und für einen mäßigen Geflügelbestand. 
— — Meßnerswohnungen auf dem Lande in Orten, in welchen kein Gemeinde- 
backofen besteht, erhalten außerdem einen Backofen. . 
IV. Schätzung der Dauer der künftigen Gebäude. 
8. 50. 
Bei der Schätzung der Dauer des künftigen Gebäudes ist davon auszugehen, daß 
das Bauwesen, wie es für die Schätzung der Kosten des Neubaus projektirt wurde, nach 
der herkömmlichen Weise zu bauen und nach den Verhältnissen der Oertlichkeit und des 
Klimas tüchtig ausgeführt wurde, seiner Bestimmung vollkommen entspricht und gut unter- 
halten wird. Eine Abkürzung der Dauer des Neubaus wegen Unzulänglichkeit des Ge- 
bäudes für seinen Zweck kann daher bei dieser Schätzung nicht vorkommen; vielmehr muß die 
Dauer des Neubaus nach der bei bestimmungsmäßigem Gebrauch stattfindenden Abnützung, 
nach der Haltbarkeit des Gebäudes vermöge seiner Bauweise und des verwendeten Mate- 
rials und nach den Einflüssen der Oertlichkeit und des Klimas beurtheilt werden. 
Auf Zerstörung durch Brand und ähnliche Ereignisse ist keine Rücksicht zu nehmen; 
eben so wenig auf die Möglichkeit der Verlängerung der Dauer durch theilweisen Neubau. 
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