181
X 14.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 24. Mai 1889.
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die von den höheren Lhranstalten
n Bayern, Württemberg und Baden, sowie von den Kadettenkorps —*# Zeugnise ier b wissen-
scoflire Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Vom 2 . tmachung
des Ministeriums des Innern, betreffend die Unfallversicherung der Vem er arl . #onsclanntmochmn
Vom 15. Mai 1889. — Bekanminmachuug des K. Medizinalkollegiums, betreffend die Taxe für thierärztliche
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gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
bekreffend die von den höheren Lehranstalten in Bayern, Württemberg und Baden, sowie von den
fdettenkorps anszustellenden Zengrisse über dse wissenschaftlichr gefähigung für den einjährig-
freiwilligen Militärdienst. Vom 26. April 1889.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 17 des Centralblatts für das
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 9. April 1889, betreffend die von den
höheren Lehranstalten in Bayern, Württemberg und Baden, sowie von den Kadettenkorps
auszustellenden Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 26. April 1889.
Schmid. Steinheil.
Bekauntmachung,
betreffend die von den höheren Lehranstalten in Bayern, Württemberg und Baden,
sowie von den Kadetten-Korps auszustellenden Zeugnisse über die wissenschaftliche
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst.
Vom H. April 1889.
Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 24. März 1881 (Centralblatt S. 117)“) werden
*) Regierungsblatt 1881 S. 325.