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S
S. 52.
Vundes— Ersatzvertheilung.
Der Ersatzbedarf (§. 51,8) wird durch den Ausschuß des Bundesraths für das Landheer und die
Festungen auf die einzelnen Bundesstaaten nach dem Verhältniß ihrer Bevölkerung vertheilt.
V. Art. 60. W. G
uZur Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten werden die in denselben sich aufhaltenden Reichs-
ausländer und wig im aktiven Dienst befindlichen Militärpersonen nicht gerechnet.
G. 8. 9
Bei der Verthelnh des Ersatzbedarfs auf die Bundesstaaten werden denselben die innerhalb des
verflossenen Kalenderjahres aus ihren Gebietstheilen freiwillig eingetretenen Mannschaften in An-
rechnung gebracht 805-2 ,5).
Die Vertheilung des Ersatzbedarfs auf die einzelnen Bundesstaaten") erfolgt für diejenigen, in
welchen Militärpflichtige der seemännischen (halbseemännischen) Bevölkerung vorhanden, nach Land-
und seemännischer (halbseemännischer) Bevölkerung getrennt.
Die Vertheilung des Ersatzbedarfs aus der seemännischen (halbseemännischen) Bevölkerung
erfolgt nach Maßgabe der Zahl der vorhandenen Militärpflichtigen der seemännischen und halb-
seemännischen Heköllerug . 58, ).
t. 5
.Auf diejenigen Bundesstaaten, welche besondere Armeekorps bilden, wird nur der Bedarf für diese
Armeekorps vertheilt
. 9
Die hiernach Kichte des Ablsshnges für das Landheer und die Festungen aufgestellte Bedarfs-
vertheilung (Bundes-Ersatzvertheilung) wird den Kriegsministerien, der Admiralität und den in
der Ministerialinstanz fungirenden obersten Civil-Verwaltungsbehörden (§. 2,5) der Bundesstaaten,
nachdem der Ausschuß für das Seewesen hinsichtlich Vertheilung des Bedarfs aus der seemän-
nischen und halbseemännischen Bevölkerung seine Zustimmung gegeben, umgehend mitgetheilt.
*7) Ueber die Art und Weise dieser Vertheilung siehe das Beispiel:
Der Ersatzbedarf für das Heer und die Marine beträgt für das Iahr * .110000 Mann
9 Im Jahre 1887 sind freiwillig eingetrrten 135000 „
3. Für 1887 sind nachträglich anzurechen 500 „
4. Es sind zu gtel 66 SSSS. 100225500 Mann
und zwar auf
Es bleiben auszuheben
· Hiervon ab die
Bundesstaaten. Nach der Seelenzahl. „ aus der aus der seemännischen
zu 2 und 3 Gestellten. U ndir (halbseemännischen)
Landbevölkermg. Bevölkerung.
M 3000 250 2650 100
N. 7420 580 6840 —.
O. 4500 500 3800 200
u. s. w.
Summe 125500 15500 108500 1500