Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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Militärdienst auf Grund einer unter Anwesenheit eines Regierungskommissars abgehaltenen Entlassungs- 
prüfung zu ertheilen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. 
Die Berechtigung besitzt rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1890. 
Berlin, den 15. Januar 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Boetticher. 
Sekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Dr. Königshöfer'sche Vereins- 
Angenheilanstalt für weniger GBemittelte und Arme in Stuttgart. 
Vom 19. Februar 1891. 
Seine Königliche Majestät haben am 19. Februar d. Js. allergnädigst geruht, 
der unter dem Protektorat Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin 
Wilhelm von Württemberg stehenden „Dr. Königshöfer'schen Vereins-Augenheilanstalt 
für weniger Bemittelte und Arme in Stuttgart“ auf Grund der vorgelegten Statuten, 
sowie unter dem Vorbehalt der Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit zu verleihen. 
Stuttgart, den 19. Februar 1891. 
Schmid. 
gekanntmachung der I. Tivilkammer des fl. Landgerichts zu Ulm, 
betreffend die Bestätigung des von dem Landgerichtspräsidenten a. d. Moriz Schad von 
Mittelbiberach in Ulm errichteten Familienstatuts. 
Vom 6. Februar 1891. 
Das Mitglied der württembergischen Ritterschaft, Landgerichtspräsident a. D. Moriz 
Schad von Mittelbiberach in Ulm, hat in einem unter Zustimmung seiner Ge- 
mahlin, geborenen Gräfin von Sontheim, und seiner beiden Söhne, des Justizreferendärs 
I. Klasse Konrad Schad von Mittelbiberach und des Lieutenants a. D. Hans 
Schad von Mittelbiberach, errichteten Familienstatute vom 18. November 1890/1. Feb- 
ruar 1891 zwei unveräußerliche Familienfideikommisse gebildet, das eine aus den ihm
	        
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