Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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worden, die Unfallversicherung der von ihnen bei Regie-Straßenbauarbeiten beschäftigten 
Personen auf eigene Rechnung zu übernehmen. 
Stuttgart, den 29. März 1892. 
Schmid. 
Hekanntmachung der Ministerien des Innern und des frirgswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpftichtige Deutsche 
in Rußland. Vom 31. März 1892. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 11 des Centralblatts für das 
Deutsche Reich vom Jahr 1892 erlassene Bekanntmachung, betreffend die Ermächtigung 
zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Rußland vom 
10. März 1892 zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 31. März 1892. 
Schmid. Steinheil. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 12. Mai 1891 (Centralblatt S. 91)7) wird hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. Adolf Wagner zu St. Peters- 
burg — an Stelle des auf sein Ansuchen von den gleichen Funktionen entbundenen Dr. Georg 
Lindes — auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt ist zur 
Ausstellung der im §. 42 Ziffer 1a und b der Wehrordnung bezeichneten Zeugnisse über die Untaug- 
lichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen, welche ihren dauernden 
Aufenthalt im inneren Rußland haben. 
Berlin, den 10. März 1892. Der Reichskanzler: 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, 
bekreffend die Erlafung neuer organischer Bestimmungen für die Thierärztliche Hochschule 
in Stuttgart. Vom 22. März 1892. 
Nachdem die organischen Bestimmungen der Thierärztlichen Hochschule in Stuttgart 
(ogl. Ministerialverfügung vom 13. Januar 1880, Reg. Blatt S. 54) den veränderten 
*) Regierungsblatt von 1891 S. 136.
	        
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