Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

131 
§. 48. 
Dasselbe behält sich vor, behufs seiner näheren Information bei besonderen Veranlas- 
sungen seinen betreffenden Referenten den Berathungen des Lehrerkonvents anwohnen zulassen. 
g. 49. 
Behufs seiner näheren Instruirung bei technischen Fragen behält sich das Mini- 
sterium vor, im einzelnen Falle von den geeigneten Staatsbehörden, wie z. B. von dem 
Medizinalkollegium, von der Zentralstelle für die Landwirthschaft, von der gewerblichen 
Zentralstelle 2c., ein Gutachten einzuziehen, oder auch von einer besonderen Kommission 
von Sachverständigen sich berathen zu lassen. 
S. 50. 
Für den Zweck der Aussichtsführung hat der Vorstand der Thierärztlichen Hochschule 
am Ende eines jeden Schuljahrs über die Verwaltung derselben in allen ihren Zweigen 
und die sich hieraus ergebenden Resultate bezüglich des wissenschaftlichen, disziplinären 
und ökonomischen Zustands der Anstalt einen ausführlichen Rechenschaftsberi cht, 
unter Beischluß der betreffenden speziellen Nachweise, an das vorgesetzte Ministerium 
zu erstatten. 
z. 51. 
Außerdem behält sich das Ministerium vor, von Zeit zu Zeit durch eine besondere 
Kommission eine gründliche Visitation der Hochschule in allen ihren Theilen vornehmen 
und über die Ergebnisse derselben sich einen ausführlichen Bericht erstatten zu lassen. 
Beilage (zu §. 2 Abs. 2). 
Der Unterricht umfaßt sowohl die Hilfs= als die Hauptfächer der thierärztlichen 
Wissenschaft, nämlich: 
1) Allgemeine Anleitung und Eneyklopädie der Thierheilkunde, 
2) Physik, 
3) Chemie, anorganische und organische, mit Uebungen, 
4) Botanik mit Exkursionen, 
5) Zoologie, 
6) Anatomie der Hausthiere nebst anatomischen Uebungen, 
7) Histologie mit histologischen Uebungen, 
8) Allgemeine und spezielle Physiologie, 
9) Embryologie,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.