Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

134 
die starken Steigungen der Staatsstraße von Weingarten nach Wolfegg an den mit 
I, III und IV bezeichneten Stellen des in seinen Grundzügen vorgelegten Plans zwischen 
Weingarten und Ankenreute zu beseitigen. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die K. Straßenbau- 
verwaltung durch die K. Straßenbauinspektion Ravensburg vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Ministerial-Abtheilung für den Straßen= und 
Wasserbau bestellt. 
Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieser Verordnung 
beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 22. April 1892. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid. Riecke. 
Hekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs- 
anstalten, des Innern und der Finanzen, 
bekreffend die Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Statistik 
des Waarenverkehrs des deutschen Tollgebietes mit dem Auslande, vom 20. Juli 1679. 
Vom 23. April 1892. 
In Nachstehendem werden die vom Bundesrath in seiner Sitzung vom 3. März d. J. 
beschlossenen Abänderungen der unterm 20. Dezember 1888 (Reg. Blatt S. 379) veröffent- 
lichten Ansführungsbestimmungen zu dem Gesetze, die Statistik des Waarenverkehrs des 
deutschen Zollgebietes mit dem Auslande betreffend, vom 20. Juli 1879 zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 23. April 1892. 
Mittnacht. Schmid. Riecke.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.