Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Unfallversicherung der Regiestraßenbanarbeiter der Kommunalverbände. 
6 Vom 12. Mai 1892. 
Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom heutigen Tage ist die 
Amtskörperschaft Neckar fulm gemäß §. 4 Ziff. 3 des Bauunfallversicher gsgesetzes vom 
11. Juli 1887 als befähigt erklärt und ermächtigt worden, die unfallversicherung der von 
ihr bei Regiestraßenbauarbeiten beschäftigten Personen auf eigene Rechnung zu übernehmen. 
Stuttgart, den 12. Mai 1892. 
— Schmid. 
Bekanntmachung der Civilkammer des fl. Landgerichts Ellwangen, 
betreffend die gestätigung des von den Grafen Heinrich, Gustav, Rudolf und Karl Adelmann 
von Adelmannsfelden errichteten Familienstatuts. Vom 11. Mai 1892. 
Die gegenwärtigen Inhaber der gräflich Adelmann'schen Fideikommißbesitzungen, 
nämlich: 
1) Graf Heinrich Adelmann von Adelmannsfelden, Kgl. württemb. Kammerherr 
und fürstlich hohenzoll. Hofkammerpräsident in Sigmaringen, 
2) Graf Gustav Adelmann von Adelmannsfelden, Kgl. württemb. Kammerjunker 
und Kgl. bayr. Premierlieutenant a. D. in Hohenstadt, 
3) Graf Rudolf Adelmann von und zu Adelmannsfelden, Kgl. württemb. Kammer-= 
herr und Abgeordneter der Nitterschaft, in Adelmannsfelden, 
4) Graf Karl Adelmann von Adelmannsfelden, Kgl. württemb. Oberförster a. D. 
in Ellwangen, 
haben ein gemeinschaftliches Familienstatut errichtet, in welchem die seither stiftungsmäßig 
geltende Simultansuccession im Mannsstamm aufgehoben und bestimmt wird, daß die 
Zahl der dermalen bestehenden vier Antheile an dem Fideikommiß nicht vermehrt und 
jeder dieser Antheile fortan zunächst in der männlichen Nachkommenschaft des dermaligen 
Inhabers nach Erstgeburtsrecht vererbt werden soll. 
Diesem Familienstatut hat man durch Beschluß vom heutigen Tage unter Vorbehalt 
der Rechte Dritter die gerichtliche Bestätigung ertheilt, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wird. 
11. Mai 1892. 
Ellwangen, den Landauer.
	        
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