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Mitgliedern gebildet, je bestehend aus den Vertretern der betheiligten Ministerien, und
zwar drei technischen Beamten und einem Verwaltungsbeamten, sowie aus zwei Haupt-
lehrern der Abtheilung für Architektur, beziehungsweise für Bau= und Maschineningenieur-
wesen an der Technischen Hochschule.
Der Vorsitz in den Kommissionen wechselt unter den Vertretern der drei Ministerien
und wird von demjenigen Beamten geführt, welchem er von dem Ministerium übertragen
wird, an dessen Vertreter die Reihe ist.
Dasjenige Ministerium, dessen Vertreter den Vorsitz führt, entsendet den Ver-
waltungsbeamten und giebt der betreffenden Kommission den Sekretär, sowie etwa weiter
erforderliche Aufsichtsbeamte bei.
S. 13.
Die Prüfung umfaßt:
1) die Ausarbeitung eines durch Zeichnungen darzustellenden und eingehend zu be-
gründenden Entwurfs nach gegebenen Bedingungen. Der Kandidat hat die Lö-
sung der Aufgabe mit der schriftlichen Versicherung an Eidesstatt zu versehen, daß
sie von ihm ohne fremde Hilfe angefertigt worden ist;
2) die Bearbeitung von Fachaufgaben unter Aussicht;
3) eine mündliche Prüfung.
S. 14.
Die Prüfung hat sich auf folgende Gegenstände zu erstrecken:
I. Für die Kandidaten des Hochbaufachs:
1) Bürgerliche Baukunst (Stadt= und Landbau) mit besonderer Rücksicht auf die
Gebändearten der Staatsverwaltung, der Landwirthschaft, der Gewerbe und des
Verkehrswesens, Anlage von Orten, öffentlichen Straßen und Plätzen,
2) Monumentale Baukunst,
3) Feuerungs., Heizungs-, Lüftungs= und Beleuchtungseinrichtungen,
sowie Wasserversorgung und Wasserableitung,
4) Veranschlagung der Baukosten: Fertigung eines Kostenvoranschlags über
ein kleineres, dem Kandidaten als Plan einzuhändigendes Gebäude, sowie Arbeits-
beschrieb, Preisbildung und Baubedingungen, letztere für die wesentlichsten Ar-
beitsgattungen, 2