Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

   
   
Rönigreich Württemberg. 
  
Prüfungs-Zeugniß. 
Herr 
hat die am. . . . . d. J. zum Abschluß gelangte 
Zweite Staatsprüfung im Hochbaufach 
(Bauingenieurfach) 
(Maschineningenieurfach) 
bestanden und bei derselben die Befähigungsstufe 
der Klasse, Unterabtheilung 
mit der Bezeichnung „Negierungsbaumeister“ zuerkannt erhalten. 
Stuttgart, den 
Königliche Prüfungskommission: 
Zur Beglaubigung: 
Der Staatsminister 
der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
Der Staatsminister des Innern, 
Der Staatsminister der Finanzen. 
Nesählgungsstusen: 
In (ausgezcichnet), 10 (recht gut), U# (gut), IIP (ziemlich gut bis gut), III8 (ziemlich gut), IIIh. Gureichend). 
(Sportel —. 30 X (Tarif Nr. 57, I 1).
	        
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