Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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III. An Sonntagen und an den nachgenannten Fest= und Feiertagen als: 
Neujahrsfest, Erscheinungsfest, Charfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, 
Pfingstmontag, Christfest, Stefanstag 
9 in denjenigen Postorten, in welchen die katholischen Einwohner die Mehrzahl bilden, 
auch an 
Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen 
werden die Dienststunden der Postanstalten je nach den örtlichen Verhältnissen und 
Bedürfnissen in der Weise beschränkt, daß erforderlichenfalls der Postschalter eine Stunde 
vor dem Vormittagsgottesdienst, eine Stunde zwischen den beiden Gottesdiensten und 
bis zu 2 Stunden nach dem Nachmittagsgottesdienst geöffnet ist. Wenn übrigens an 
Sonn- und Festtagen während der an den gewöhnlichen Dienststunden ausfallenden Zeit 
eine Personenpost abgeht, so findet bis zur Abgangszeit derselben die Annahme von 
eisenden am Postschalter statt. 
IV. Die Schlußzeit für die Einlieferung am Postschalter tritt ein: 
1) für Briefe, Postkarten, Drucksachen oder Waarenproben, über welche dem 
Absender eine Einlieferungsbescheinigung nicht zu ertheilen ist: 
eine viertel bis eine halbe Stunde vor dem planmäßigen Abgange oder 
Weitergange der Post. 
Bei Postanstalten auf den Bahnhäöfen tritt für die bezeichneten 
Gegenstände die Schlußzeit erst 5 Minuten vor dem planmäßigen Abgange 
des Zuges ein; auch können diese Gegenstände bis unmittelbar vor dem 
Abgange des Zuges, soweit der Bahnsteig zugänglich ist, in die Briefkasten 
der Bahnpostwagen gelegt werden. 
2) Für einzuschreibende Briefe, Postkarten, Drucksachen oder Waarenproben: 
eine viertel bis eine halbe Stunde vor dem planmäßigen Abgange oder 
Weitergange der Post; jedoch sind sämmtliche Postanstalten berechtigt, im 
Fall durch denselben Absender mehr als drei Einschreibbriefe zugleich 
eingeliefert werden, eine Schlußzeit von einer Stunde in Anspruch zu 
nehmen. 
3) Für alle anderen Gegenstände: 
eine Stunde vor dem planmäßigen Abgange oder Weitergange der Post.
	        
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