Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

des 
Nr. 
Paragr. 
55 
57 
59 
6 
62 
2D 
2 
S 
II. Zeitungsvertrieb. 
Allgemeine Bestimmungen 
Zeitungsgebühr 
Zeitungsbestellgeld. . 
Gebühren für die Ueberweisung von zei- 
tungen, die Nachsendung bisher unmittelbar 
beim Verleger bestellter Zeitungen und fur 
Tauschexemplrer 
Nachlieferung von Zeitungen 
Zusendung der Zeitungen unter besonderem 
Umschlag. 
Beförderung von Bellagen, regelmäßigen 
Nebenblättern, Prämien und Gratisbei- 
lagen zu den durch die Post vertriebenen 
Zeitungen . 
Rückerstattung von Zeitungsgeldern . 
Anmeldung der Zeitungen zum Postvertrieb 
Ablieferung der Zeitungen vom Verleger 
an die Postanstalt ·. 
Veränderungen der Bezugsbediugungen. 
Abrechnung mit dem Verleger 
278 
* 
255 
. 265 
257 
257 
257 
257 
258 
III. Personenbefärderung mittels der Pesten. 
2 
Meldung zur Reise 
258 
Personen, welche von der * mit der T 
. 2 
ausgeschlossen sind. 
  
Nr. des 
Paragr. 
70 
71 
72 
73 
74 
75 
76 
7 
— 
78 
79 
82 
83 
85 
86 
GSeite 
Fahrschien 260 
Fahrschein für die Hin und Rücfahrt. . 261 
Grundsätze der Personengelderhebung . 361 
Erstattung von Personengele 263 
Verbindlichkeit der Neisenden in Betref ber 
Abreise . 263 
Plätze der Reisenden 263 
Reisegepäck 264 
Freigewicht, leberfrachtporto und Versicher= 
ungsgebührn 65 
Verfügung des Reisenden über das i 
gepäck unterwegs . 266 
Wartezimmer der Posianstalien 266 
Verhalten der Reisenden auf den Posten 267 
IV. Extrapestbeförderung. 
Allgemeine Bestimmungen . 267 
Zahlungssätze .... 268 
Zahlung und Quittung .... 273 
Bespannung ....· 273 
Abfertigung.. .. ... 273 
Beförderungszet 274 
Postilleen 275 
Beschwerddden 276 
Schlußbestimmuas 276 
———— 
  
  
Gedrudt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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