Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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N 14. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 15. Juli 1892. 
Inhalt. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Aus- 
stellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berech- 
tigten höheren Lehranstalten. Vom 15. Juni 1892. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend 
die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Christlichen Verein junger Männer in Stuttgart. Vom 
23. Juni 1892. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Unfallversicherung der Regie- 
straßenbauarbeiter der Kommunalverbände. Vom 5. Juli 1892. — Verfügung des Finanzministeriums, be- 
treffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. Vom 21. Juni 1892. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, 
betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen 
Boden= und Industrieerzeugnisse. Vom 4. Juli 1892. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend 
96 aise tragsmhiger Zollsätze der Nummer 9 des deutschen Zolltarifs auf die rumänischen Erzeugnisse. 
om 8. Juli . 
  
  
Bekauntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zengnissen über die wissenschaftlicht 
tefähigung für den rinjährig-freiwilligen Militärdieust berechtigten höheren Lehranstalten. 
Vom 15. Juni 1892. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem Anhang zu Nr. 22 des Central= 
blatts für das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 21. Mai 1892, betreffend 
das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 15. Juni 1892. 
Schmid. Schott v. Schottenstein. 
 
	        
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