Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen persönlichkeit an den Thristlichen Verein junger Männer 
in Stuttgart. Vom 23. Juni 1892. 
Seine Königliche Majestät haben am 22. Juni d. Is. allergnädigst geruht, dem 
Christlichen Verein junger Männer in Stuttgart die juristische Persönlichkeit auf 
Grund der vorgelegten Statuten unter Wahrung der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 23. Juni 1892. Schmid. 
  
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
beireffend die Unfallversicherung der RNegiestraßenbauarbeiter der Kommunalverbände. 
Vom 5. Juli 1892. 
Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom heutigen Tage ist die 
Amtskörperschaft Nürtingen gemäß §. 4 Ziff. 3 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 
11. Juli 1887 als befähigt erklärt und ermächtigt worden, die unfalloersicherung der von 
ihr bei Regiestraßenbauarbeiten beschäftigten Personen auf eigene Rechnung zu übernehmen. 
Stuttgart, den 5. Juli 1892. Schmid. 
  
versügung des Finanzministeriums, 
betreffend die Errichtung von Grenzsteucrämtern. Vom 21. Juni 1892. 
Infolge der Betriebseröffnung der Eisenbahn von Rentlingen nach Honau sind mit 
Wirkung vom 1. Juli l. J. an zur Kontrollirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr der- 
jenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit anderen Bundesstaaten einer inneren Steuer 
oder einer Uebergangssteuer unterliegen, an den Stationen Eningen, Pfullingen 
und Unterhausen Grenzsteuerämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 21. Juni 1892. Riecke. 
Sekanntmachung des Finanzministeriums, 
betreffend die Anwendung der vertragemäßig bestehenden Zollbefreinngen und Bollermäßigungen 
auf die spanischen Boden- und Industrirerzeugnisse. Vom 4. Juli 1892. 
Die im Neichsanzeiger vom 1. I. M. Nr. 153 erschienene Bekanntmachung des Reichs- 
kanzlers wird nachstehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 4. Juli 1892. Riecke.
	        
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