Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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In dieser Flüssigkeit bleiben die Gegenstände, und zwar in der ersteren mindestens 
24 Stunden, in der letzteren mindestens 12 Stunden, ehe sie mit Wasser gespült und 
weiter gereinigt werden. 
Wäsche u. s. w. kann auch in Dampfapparaten, sowie durch Auskochen desinficirt 
werden. Aber auch in diesem Falle muß sie zunächst mit einer der genannten Desin- 
fectionsflüssigkeiten (I, 3 oder 4) stark angefeuchtet und in gut schließenden Gefässen oder 
Beuteln verwahrt oder in Tücher, welche ebenfalls mit Desinfectionsflüssigkeit angefeuchtet 
sind, eingeschlagen werden, damit die mit dem Hantiren der Gegenstände vor der eigent- 
lichen Desinfection verbundene Gefahr verringert wird. Auf jeden Fall muß derjenige, 
welcher solche Wäsche u. s. w. berührt hat, seine Hände in der unter II, Nr. 2 angegebenen 
Weise desinficiren. 
4) Kleidungsstücke, welche nicht gewaschen werden können, sind in Dampfapparaten 
(I, 5) zu desinficiren. 
Gegenstände aus Leder sind mit Carbolsäurelösung (I, 4) oder Chlorkalklösung (I. 2) 
abzureiben. 
5) Holz= und Metalltheile der Möbel, sowie ähnliche Gegenstände werden mit 
Lappen sorgfältig und wiederholt abgerieben, die mit Carbolsäure= oder Kaliseifelösung 
(I. 4 oder 3) befeuchtet sind. Ebenso wird mit dem Fußboden von Krankenräumen ver- 
fahren. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen. 
Der Fußboden kann auch durch Bestreichen mit Kalkmilch (1, 1) desinficirt werden, 
welche frühestens nach 2 Stunden durch Abwaschen wieder entfernt wird. 
6) Die Wände der Krankenräume, sowie Holztheile, welche diese Behandlung vertragen, 
werden mit Kalkmilch (I, 1) getüncht. 
Nach geschehener Desinfection sind die Krankenräume, wenn irgend möglich, 24 
Stunden lang unbenutzt zu lassen und reichlich zu lüften. 
7) Durch Cholera-Ausleerungen beschmutzter Erdboden, Pflaster, sowie Rinnsteine, in 
welche verdächtige Abgänge gelangen, werden durch reichliches Uebergießen mit Kalkmilch 
(I, 1) desinficirt. 
8) In Abtritte wird täglich in jede Sitzöffnung ein Liter Kalkmilch (I, 1) gegossen. 
Tonnen, Kübel und dergleichen, welche zum Auffangen des Koths in den Abtritten 
dienen, sind nach dem Entleeren reichlich mit Kalkmilch (I, 1) außen und innen zu 
bestreichen.
	        
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