Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Anhang IV. 
Anleitung zur Pehandlung hartholzener Tußböden. 
  
Das Waschen ungeölter oder ungewichster hartholzener Böden ist den letzteren 
schädlich und wird daher untersagt. 
Die fertig gelegten Böden werden von dem Unternehmer sofort nach dem Legen geölt beziehungs- 
weise gewichst. Buchene Böden werden in der Regel dem Bewohner zweimal geölt übergeben. 
Die Böden sind alsdaun von dem letzteren zur Nahrung des Holzes alle Jahre mindestens zweimal 
mit gut gereinigtem Leinöl neu ölen zu lassen. 
Dem Oelen beziehungsweise Wichsen hat eine gute Reinigung der Böden vorauszugehen, was 
am zweckmäßigsten durch trockenes Abreiben mit Stahlspähnen geschieht. 
Beim Oelen ist darauf zu sehen, daß das Oel mit einem wollenen Lappen tüchtig und so 
eingerieben wird, daß keine nassen Stellen bleiben, hierauf wird mit der Frottirbürste gebürstet. 
Beim Wichsen wird die Wichse mit einem Lappen möglichst dünn auf den Boden eingerieben. 
Nachdem sie hart geworden ist, wird mit einer steisen Frottirbürste gebürstet, bis Glanz erfolgt. 
Da gewichste Böden nach dem erstmaligen Wichsen schon nach wenigen Wochen den Glanz ver- 
lieren, weil die Wichse durch die Poren des Holzes aufgesaugt wird, so sind diese Böden, sobald dies 
wahrzunehmen ist, von dem Bewohner aufs neue wichsen zu lassen. In der Folge genügt eine 
Wiederholung zwei bis dreimal jährlich je nach der stärkeren oder weniger starken Benützung. Zum 
Wichsen der Böden wird am besten sogen. Terpentinwichse genommen. Es empfiehlt sich, dieselbe in 
fertigem Zustand zu kaufen, da die eigene Bereitung ver Wichse sehr feuergefährlich ist. 
Die tägliche oder wöchentliche Reivigung der Böden soll nach dem Auskehren des Staubs durch 
trockenes Wischen mit reinen um die Frockirbürste geschlagenen Lappen geschehen. 
Ist die Beschmutzung eine bedemende, so daß feuchtes Wischen nöthig ist, so darf solches nur 
mit einem reinen, kaum feuchten Lappen geschehen. Dem zum Anfeuchten der Lappen erforderlichen 
lauen, öfters zu erneuernden Wasser wird etwas Soda zugesetzt; nach dem Wischen ist der Boden 
mit einem trockenen Tuch abzureiben. 
Kleinere glanzlose Stellen, welche durch Wasserflecken 2c. entstanden sind, können auch dadurch 
ausgebessert werden, daß. dieselben mit trockenem Wachs eingerieben und unmittelbar darauf kräftig 
gebürstet werden. 
Bei sehr erbeblicher Beschmutzung kann die Reinigung mit Terpentinöl oder Petroleum erfolgen. 
Flecken können auch mit Venzin entfernt werden. Diese Materialien dürfen aber wegen ihrer großen 
Feuergefährlichkeit nie zur Nachtzeit verwendet werden. 
Böden, welche sehr stark beschmutzt oder in ihrer Behandlung vernachlässigt 
sind, müssen entweder mit Stahlspähnen abgerieben oder durch einen Schreiner mittels der Ziehklinge 
abgezogen werden. 
Schäden, welche infolge Nichtbeachtung vorstehender Anleitung entstehen, sind von den Bewohnern 
zu vertreten.
	        
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