Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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M 20. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 13. September 1892. 
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betreffend 
ie Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands, die Bestimmungen über die Befähigung von 
Eisenbahnbetriebsbeamten, die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, die Normen für den Bau und 
die Ansrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands und die Bahnorduung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands. 
Vom 25. August 1832. 
  
Versügung des Ministerinms der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betresffend 
die Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands, 
die Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbramten, 
die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, 
die Normen für den Ban und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands und 
die Bahnordnung für die Nebencisenbahnen Deutschlands. 
Vom 25. August 1892. 
Laut Bekanntmachung des Neichskanzlers vom 5. Juli 1892 in Nro. 36 des Reichs- 
Gesetzblattes hat der Bundesrath unter dem 30. Juni 1892 die nachstehenden Bestim- 
mungen erlassen: 
1) die Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands, 
2) die Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten, 
3) die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands,
	        
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