Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Befindet sich in Ausnahmefällen die Lokomotive nicht an der Spitze des Zuges oder fährt die- 
selbe mit dem Tender voran, so sind die Signale am Vordertheil des vordersten Fahrzeuges anzu- 
bringen. 
18. Kennzeichnung des Schlusses des Zuges (Schlußsignal): 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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An der Hinterwand des letzten Wagens eine An der Hinterwand des letzten Wagens in un- 
roth und weiße runde Scheibe. gefährer Höhe der Buffer eine roth leuchtende 
Laterne (Schlußlaterne) und außerdem am letzten 
Wagen zwei nach vorn grün und nach hinten 
roth leuchtende Laternen (Ober-Wagenlaternen). 
Für einzeln fahrende Lokomotiven auf freier 
Bahn genügt eine roth leuchtende Laterne und 
bei Bewegung der Lokomotiven auf Stationen die 
Anbringung je einer Laterne mit weißem Licht 
vorn an der Lokomotive und hinten am Tender, 
bei Tenderlokomotiven vorn und hinten. 
 
	        
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