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Mitte des Gefässes eingetaucht und aus dessen Benetzung die Höhe des Stands der
Milch im Gefäß erkannt wird.
Die Aichung von Abstichstäben ist nur zulässig, wenn sie den folgenden An-
forderungen entsprechen:
Der Stab ist aus trockenem, hartem Holz, jedoch nicht Buchenholz, von rechteckigem
Querschnitt, 26 mm13 mm herzustellen; seine untere Stirnfläche wird durch eine Holz-
schraube mit breitem versenktem Kopf, dessen Einschnitt weggefeilt ist, geschützt; die Kanten
des Stabs sind unten gegen den Schraubenkopf nach allen Seiten abzurunden.
Der Handgriff soll vom Ende der Eintheilung an nicht unter 18 cm lang sein.
Von 0 bis 51 darf der Abstichstab eine Eintheilung nicht tragen; von
51 ab findet die Eintheilung von Liter zu Liter statt.
Jeder Stab trägt die laufende Nummer des Gefässes, zu welchem er gehört.
S. 4.
Aichung und Fehlergrenze.
Die Aichung der Milchgefässe und der Abstichstäbe hat unter Beobachtung der in
der Instruktion für Flüssigkeitsmaaße gegebenen Vorschriften zu erfolgen; insbesondere
darf zur Aichung erst dann geschritten werden, nachdem die Gefässe gehörig angenetzt
worden und die hölzernen in diesem Zustand einige Zeit verblieben sind.
Die Aichung, wozu nur Aichkolben und Normale verwendet werden dürfen,
hat in der Weise zu geschehen, daß zunächst der Raumgehalt des Gefässes und zwar bei
den Kannen in Liter und Zehntel-Liter, bei den anderen in ganzen Litern mittels der
größtmöglichen Normalmaaße bestimmt und die Marken für die Stifte beziehungsweise
Nägel angezeichnet werden.
Nun wird der Abstichstab behutsam senkrecht in der Mitte des Gefässes eingeführt
und an demselben der Wasserstand, welcher sich entsprechend dem durch den Stab ver-
drängten Wasservolumen höher stellen wird, bezeichnet. Das Gefäß wird hierauf entleert
und nun zur Eintheilung des Abstichstabs in Stufen von 5 zu 5 1 mittels des 5 1
Normals geschritten; für den kegelförmigen Theil und für den Hals der Kannen ist das
11 Normal zu verwenden.
Die letzte Eintheilungsmarke muß mit der bei der Raumgehaltsbestimmung des Ge-
fässes am Abstichstab bezeichneten Marke zusammenfallen.