Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

497 
Mitte des Gefässes eingetaucht und aus dessen Benetzung die Höhe des Stands der 
Milch im Gefäß erkannt wird. 
Die Aichung von Abstichstäben ist nur zulässig, wenn sie den folgenden An- 
forderungen entsprechen: 
Der Stab ist aus trockenem, hartem Holz, jedoch nicht Buchenholz, von rechteckigem 
Querschnitt, 26 mm13 mm herzustellen; seine untere Stirnfläche wird durch eine Holz- 
schraube mit breitem versenktem Kopf, dessen Einschnitt weggefeilt ist, geschützt; die Kanten 
des Stabs sind unten gegen den Schraubenkopf nach allen Seiten abzurunden. 
Der Handgriff soll vom Ende der Eintheilung an nicht unter 18 cm lang sein. 
Von 0 bis 51 darf der Abstichstab eine Eintheilung nicht tragen; von 
51 ab findet die Eintheilung von Liter zu Liter statt. 
Jeder Stab trägt die laufende Nummer des Gefässes, zu welchem er gehört. 
S. 4. 
Aichung und Fehlergrenze. 
Die Aichung der Milchgefässe und der Abstichstäbe hat unter Beobachtung der in 
der Instruktion für Flüssigkeitsmaaße gegebenen Vorschriften zu erfolgen; insbesondere 
darf zur Aichung erst dann geschritten werden, nachdem die Gefässe gehörig angenetzt 
worden und die hölzernen in diesem Zustand einige Zeit verblieben sind. 
Die Aichung, wozu nur Aichkolben und Normale verwendet werden dürfen, 
hat in der Weise zu geschehen, daß zunächst der Raumgehalt des Gefässes und zwar bei 
den Kannen in Liter und Zehntel-Liter, bei den anderen in ganzen Litern mittels der 
größtmöglichen Normalmaaße bestimmt und die Marken für die Stifte beziehungsweise 
Nägel angezeichnet werden. 
Nun wird der Abstichstab behutsam senkrecht in der Mitte des Gefässes eingeführt 
und an demselben der Wasserstand, welcher sich entsprechend dem durch den Stab ver- 
drängten Wasservolumen höher stellen wird, bezeichnet. Das Gefäß wird hierauf entleert 
und nun zur Eintheilung des Abstichstabs in Stufen von 5 zu 5 1 mittels des 5 1 
Normals geschritten; für den kegelförmigen Theil und für den Hals der Kannen ist das 
11 Normal zu verwenden. 
Die letzte Eintheilungsmarke muß mit der bei der Raumgehaltsbestimmung des Ge- 
fässes am Abstichstab bezeichneten Marke zusammenfallen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.