Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

  
  
  
  
Ar Infanterie- Verwaltungs- Bundesstaat 
Armieekorps Bri u— Landwehrbezirke (bezw. Aushebungs-) J(Provinz, bezw. Regie- 
gade bezirke rungsbezirk) 
— — J 
Bezirksamt Augsburg. 
J „Zusmarshausen. 
Königlich „ Krumbach. 
bayerisches. konnoni Augsburg. R„ Merässen. Unverändert wie bisher. 
Magistrat Augsburg. 
„ Neuulm. 
. Bezirksamt Friedberg. 
  
  
  
Die Veränderungen in den Bezirken des III. und XIV. Armeekorps (Infanterie-Brigaden 10, 
12 und 57) treten erst am 1. April d. J. in Kraft. — 
Ferner ist dem Muster 15 zu §. 84 der Wehrordnung folgende Anmerkung 2 hinzuzufügen: 
„Etwa erlittene Strafen sind auf der Rückseite anzuführen oder es ist anzugeben, daß 
eine Bestrafung bisher nicht erfolgt ist.“ 
Berlin, den 30. Jannar 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Vollziehung derjenigen Bestimmungen der Friedens-Lanitäts-Ordnung vom l6. Mai 
I##, welche sich auf die Verpflichtung der Gemeindebehörden zur Fürsorge für die bei Truppen- 
übungen außerhalb der Garnison, bei Transportkommandos, auf Urlanb u. s. w. erkrankten 
Mannschaften, sowie auf die Arztgebühren und Krankenpflege- #. Kosten beziehen. 
Vom 3. März 1892. 
Durch Allerhöchste Ordre Seiner Majestät des Königs vom 12. September 
v. Is. ist für das Königliche Armeekorps an Stelle des Reglements für die Friedens-Laza- 
dehh- die Friedens-Sanitäts-Ordnung in Kraft getreten. Unter Auphebung der Verfügung 
er Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 31. Dezember 1850, betreffend 
t67 Behandlung und Verpflegung der außerhalb der Garnison erkrankten, zu dem Dienst- 
stand zählenden Unteroffiziere und Soldaten (Reg. Blatt von 1851 S. 2), und im An-
	        
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