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§. 66 (nachrichtlich).
ꝛc. 27.
2) Die Führer der Transporte von Ersatz= und Reservemannschaften fertigen den Lazarethschein
doppelt aus, übergeben eine Ausfertigung davon an das aufnehmende Lazareth und nehmen
die andere an sich, nachdem sie vom Lazareth mit dem Vermerk der Aufnahme des Kranken
und des Tages seines Eintritts in die Lazarethverpflegung versehen worden ist.
Beide Ausfertigungen werden zum Rechnungsnachweise benutzt.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkrit an die cvangelische privat-Kleinkinderpflege
in Rohrdorf, Gberamts Nagold. Vom 5. März 1892.
Seine Königliche Majestät haben am 4. März d. J. allergnädigst geruht, der
evangelischen Privat-Kleinkinderpflege in Nohrdorf, Oberamts Nagold, die juristische
Persönlichkeit unter Vorbehalt der Rechte Dritter auf Grund der vorgelegten Statuten
zu verleihen.
Stuttgart, den 5. März 1892.
Schmid.
Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Amlage zur gestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete
oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der Ent-
schädigung für an Milzbrand gefallene TChirre. Vom 7. März 1892.
Auf Grund des Art. 3 des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz über die Abwehr
und Unterdrückung von VBiehseuchen vom 20. März 1881 (Reg. Blatt S. 189), sowie des
Art. 1 des Gesetzes, betreffend die Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere vom
7. Juni 1885 (Reg. Blatt S. 253) und auf Grund der Vollziehungsverfügung zu ersterem
Gesetz vom 23. März 1881 (Reg. Blatt S. 196) wird hiedurch angeordnet, daß für das
Jahr 1892
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