Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) 
Klasse zur Darlegung der Befähigung nöthig ist. 
Realschulen. 
Fürstenthum Schwarzburg-Sondershaufe 
Arnstadt: Realschule (verbunden mit 1 Handelsabtheilung) — siehe unter C. b. — 
  
C. Lehraustalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
Befähigung gefordert wird. 
a. Höhere Bürgerschulen. 
Königreich Preußen. 
Berlin: Realschule (umgewandelte 5. höhere Bürgerschule).)) 
Charlottenburg: # Nealschule (umgewandelte höhere Bürgerschule).) 
Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Gotha: 4 Naalschule (umgewandelte höhere Bürgerschule). 
b. Andere öffentliche Tehranstalten. 
Fürstenthum Schwarzb Sondershause 
Arnstadt: 1 Handelsabtheilung der Realschule. 
c. Privat-Kehranstalten.) 
Königreich Preußen. 
Niesky: Pädagogium unter Leitung des Vorstehers Hermann Bauer.)) 
1) Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1892. 
# *) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer im Beisein 
eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung das Reglement 
von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. 
pDie Anstalt ist befugt, das wissenschaftliche Befähigungszeugniß für den einjährig-freiwilligen Militärdieust 
in Zukunft auf Grund des Bestehens der Abschlußprüfung nach dem sechsten Jahrgange unter Anwendung der 
preußischen Prüfungsordnung vom 6. Jannar 1892 zu ertheilen. Dieser Berechtigung ist rückwirkende Kraft zu 
Gunsten der zu Ostern 1892 geprüften und für reif erklärten Schüler beigelegt worden.
	        
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