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Rechnungsabschluß
(gilt zugleich als Uebersicht der vereinnahmten Beiträge und geleisteten Unterstützungen).
I. Kassenrechnung.)
a) Einnahmen. Mark —
1. *di für den Anfang des Rechnungsjahres (ausschließlich Reserve-
Fermular II.
2. Zinsen von Kapitalien und sn belezten Geldern, sowie enwige von
sonstigen Vermögenstheilen
3. Eintrittsgelder
Gesammtbeiträge (Antheile der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen),
ausschließlich Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge für Familienunterstützung nach 2 '9 Absatz 1 Satz 2 g. 22
Absatz 2 des Gesetzes
Vorschüsse aus der Gemeindekasse nach - '9 Absatz 4 des Gesetzes .
Vorschüsse des Arbeitgebers nach §. 64 Ziffer 4 des Gesetzes M.
Zuschüsse des Arbeitgebers nach ; 66 Absatz 2 des Gesetzes..
Ersatzleistungen für gewährte Krankenunterstützung nach Krankenversicherungs-
gesetz §§. 3a Absatz 4, 3b Absatz 2, 50, 57 Absatz 4, 57a Absatz 1 und
2; Landw. Unfall- nd Krankenversicherungsgesetz vom 5. Mai 1886
S. 136 Absatz 5, §. 137 Absatz 3
.Ersatzleistungen von Berufsgenossenschaften, Unternehmern, Versicherungs-
anstalten für gewährte Krankenfürsorge, Unfallrenten, Zuschüsse zum Kranken-
geld nach Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 §. 5 Absatz 8 und 9,
§. 8; Landw. Unfall= und Krankenversicherungsgesetz vom 5. Mai 1886
8. 10 Absatz 4, §. 11; Unfallversicherungsgesetz vom 11. Juli 1887 §. 6
Absatz 1; Unfallversicherungsgesetz vom 13. Juli 1887 §§. 10 Absatz 1,
11 Absatz 2; Gesetz, betreffend die Invaliditäts= und Aliersversicherung,
vom 22. Juni 1889 §. 12 Absatz 2
11. Aus verkauften Werthpapieren und zurückgezogenen #mi, Sparkassen=
oder Bankeinlagen, Entnahmen aus dem Reservefonds
Aufgenommene Darlehne, Vorschüsse des Nechnungsführers und sonstie
nicht unter 6 und 7 fallende Vorschüsse; andere durchlaufende Posten
13. Sonstige Einnahmen:)
a) im Ganzen ......
b) darunter aus der Besorgung von 1 Geschäften der Mark / f
Invaliditäts= und Alersversicherung nach 88 112 ff "4
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des Gesetzes vom 22. Juni 1889 9) . "%
14. Summe der Einnahmen (Ziffer — 13-•22„„„„ 1+M.
1) Es fallen aus: für die Gemeinde-Krankenversicherung Ziffer 3, 7, 8 der Einnahmen, Ile 4, 5, 7, 13 der
Ausgaben, für Orts-Krankenkassen Ziffer 6, 7, 8 der Einnahmen, Zisfer 9 der Ausgaben, für si (Fabrik- )
und Sau- Krankenkassen Ziffer 6 der Eimmrimen,, für Innungs-Krankenkassen Ziffer 6, 7 der Einnahmen,
Ziffer 9 der Ausgaben, für Hülfskassen Ziffer 6, 7, 8, 13b der Einnahmen, Ziffer 9, 8 bb und b bb der
Ausgabem, Ftaie di Eenelh, zur n 8 b
ei Betriebs-(Fabrik-) und Bau-Kran en assen sind unter Zi en der
„Kassen= und Rechnungsführung“ aufzunehme 1 Jifer 13 der Ausgaben keine Kost
2) Freiwillige oder vertragsmäßige (nicht auf Hheseglicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Strafgelder,
Mahngebühren rc.
8) Vergütungen der Versicherungsanstalten rc.