582 Mark Pf.
2. Passiva:
a) Darlehne und Vorschüsse ....».....,............
b) Ersatzforderungen für gewährte Krankenunterstütung 5 .. 7„
P) unberichtigt gebliebene Forderungen von Kassenmitgliedern, Aerzten,
Apotheken, Krankenhäusern und Rekonvaleszentenanstalten) □
Summe
der Aktivas)
der Passiva 3 ..... .
der Aktivas) .
Nach dem vorjährigen Abschlusse betrug der Ueberschuß der Passivaz) . «
der Aktivas mehr H-
h
Hienach beträgt der Ueberschuß
Ergiebt gegen das Vorjahr an neberschuß
der Passiva weniger
Bei dem Verkauf von Werthpapieren ist gegen Mark ul.
den im vorjährigen Abschluß eingeseln Verh
Gewmin .....»
entstanden Verlust
Außerdem besitzt die Kasse Grundstide, velche
nach Abzug der Abgaben und Lasten « einen *
lichen Ertrag gewähren von
B. Das verfügbare Aktivvermögen (A 1 a und sanheil sich wie soct
1. zum Stammvermögen gehören
Nach dem vorjährigen Abschluß betrug das Stammvermögen
mehre
Ergiebt gegen das Vorjahr am Stammvermögen") veniger..
2. Zum Reservefonds gehören nach den stattgefundenen Ueberweisungen
(Entziehungen) . ..............................................,..
Nach dem vorjährigen Abschluß betrug ber Reservefonds ..........
Ergiebt gegen das Vorjahr an Reservefonds —
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kasse von dem Betrage unter A 1a
und b nach Abzug der Beträge unter B 1 und 2:
a) baar. . *WW
b) in Sporkassendüchern, Bankeinlagen: ⁊.
Ergiebt einen Vetriebsfonds vo
*) Die Veränderung im Stammvermögen gegen das Vorjahr ist entstanden: (hier sind die Gründe des
Zuwachses oder Verlustes kurz anzugeben).
1) Aur solche Forderungen der hier bezeichneten Art sind hier aufzuführen, welche nicht mehr streitig, aber
noch nicht F# ezogen sind. Rückständige Beiträge gehören nlcht hierher. 6
2) Nur solche For# Lunen der bezeichneten Art sind hier aufzuführen, nrt obwohl bereits fällig geworden,
wegen Mangel an Mitteln underichtigt geblieben sind, nicht dagegen solche, welche nach bestehender, aus-
drücklicher oder sellcwweigender Vereinbarung regelmäßig nachträglich für das verflossene Jahr gezahlt werden.
5) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen.