Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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stücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach dem von Uns ge— 
nehmigten allgemeinen Plane für das gedachte Unternehmen erforderlich sind. 
Nach diesem Plane ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für 
deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (Reg. Blatt S. 150) 
mit einer Spurweite von 1,435 m anzulegen. 
Die Bahn schließt sich von dem auf der Markung Honau im Gewande „auf der 
Schanze“ anzulegenden Haltepunkt Lichtenstein aus in südöstlicher Richtung bis in die 
Nähe von Kleinengstingen der Staatsstraße von Reutlingen nach Kleinengstingen an, 
wendet sich sodann in einem weiten Bogen nach Osten, wird in dem Kohlstetter Trocken= 
thal nach Offenhausen, weiterhin im Lauterthale rechts der Lauter nach Marbach und 
nach Ueberschreitung dieses Wasserlaufs zunächst in annähernd nördlicher Richtung in 
dem Dolderbachthal und hierauf in östlicher Richtung in dem an Letzteres anschließenden 
Trockenthal bis Münsingen geführt. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Königliche Eisen- 
bahnverwaltung durch die Bauabtheilung der Königlichen Generaldirektion der Staats- 
eisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Königliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 20. März 1892. 
Wilheln. 
Mittnacht. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid. Riecke. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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