Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

615 
III. Alarm= und Nothfignale. 
  
1 
Signal Name und Bedeutung. 
Nr. 
des Signals 
Art und Weise der 
Signalisirung 
  
Beantwortung des 
Signals 
  
  
14 
Alarmsignal. " 
Dasselbe ist zu geben, um 
ein anderes Schiff auf eine 
drohende Gefahr aufmerksam 
zu machen, oder von einem 
in See befindlichen manöorir-- 
unfähigen Dampfschiffe, wenn 
sich demselben ein anderes 
Schiff in gefahrdrohender 
Weise nähert 
(. 11, Ziffer 5) 
Nothsignal, · 
ist zu geben, um Hilfe zu 
erlangen, wenn das eigene 
Schiff in Noth oder Gefahr 
ist. 
(6. 14) 
— — — — — — 
Kurze, rasche aufeinander- 
folgende Pfiffe oder Glocken- 
schläge in einfacher Reihen- 
folge (bei Dampsschiffen), 
bezw. desgleichen Töne mit 
dem Nebelhorne (bei anderen 
Schiffen) 
Ist mit dem gleichen Sig- 
nale mit Dampfpfeife, bezw. 
Nebelhorn zu beantworten 
  
— — — — — —S — 
— — — — — — — 
Kurze, rasch aufeinanderfol- 
gende Pfiffe oder Glocken- 
schläge in mehrfacher Reihen- 
solge (bei Dampfschiffen), 
bezw. desgleichen Töne mit 
dem Nebelhorne (bei anderen 
Schiffen) 
Hissen der Nothflage (— eine 
große rothe Flagge), 
Abbrennen von Bilickfeuern, 
Kanonenschüsse. 
Ist von den Schiffen mit 
dem Alarmsignale und von 
den Häfen mit Kanonen- 
schüssen zu beantworten. 
 
	        
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