Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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a) für die Durchführung der Gasbeleuchtung in den Personen= und Gepäck- 
wagen .400000 MA 
b) für die * der rn in den * und 
Gepäckwagen 150000 „ 
2) für die Anschaffung weiterer r Manengmaschim ai die Werkstätten 50000 „ 
zusammen 600 000 + 
Art. 7. 
Für Zwecke der Post= und Telegraphenverwaltung werden 6730004 
bestimmt und zwar: 
1) für die Herstellung eines Postgebändes in Frendensta½dtt. 60000 — 
2) für die Erwerbung eines Anweseus in Göppingen und dessen Umbau zu einem 
Postgebäuden 100000 —#% 
3) für die Herstellung eines postgebandes in Ochringen 50000 „ 
4) für die Erwerbung eines Hauses in Nottweil und dessen Umbau zu einem 
Postgebände . 10683 000 4 
5) Für den Ankauf des Hauses Nr. 17 der Kr Sonen-he! in Stuttgart 180 000 „ 
6) für die Herstellung eines Postgebäudes in Wildbodo 70000 „ 
Art. 8. 
Sofern für die in Art. 2 bis 4 erwähnten Bauten Grunderwerbungen erforderlich 
werden, sind die Kaufschillinge für die Bauplätze der erforderlichen Gebände, sowie für 
die Grundflächen der Stationsanlagen, wie bisher, von der Grundstocksverwaltung zu 
bestreiten. 
Aus verfügbaren Mitteln der Restverwaltung werden bestimmt: 
für die Bahn von Schrauberg nach Shiltach der * Art. 1 Ziff. 1 erforderliche 
Bedarf von . .. . 550 000 
für die Bahn von VNegeld ah T zu dem ⁊* Art. 1 *!)— 1 erforderlichen 
Bedarf ein Beitrag von . . .. . ..)00000.-4
	        
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