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für den nach Art. 3 Ziff. 3 auszufi hreuden Umbau des alten Gleises der Strecke
Mühlacker—Maulbron 242 000K
für die nach Art. 4 Ziff. 12 m kr älterer eiserner (geschweißter)
Eisenbahnbrüken . 200000
Zur Deckung, des weiteren Aufwandes noh Art. 1 bis 7 sind Stoatsanlehen unter
Möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen.
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten
und der Finanzen, bezüglich der Aufnahme der erforderlichen Staatsaulehen durch
die ständische Schuldenverwaltungsbehörde unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung
Unseres Finanzministeriums zu vollziehen.
Gegeben Marienwahl, den 15. Juni 1893.
Wilhelm.
Mittnacht. Faber. Sarwey. Schmid. Riecke. Schott von Schottenstein.
bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend Abänderung des Verzeichnisses der Tivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen.
Vom 31. Mai 1893.
Unter Hinweis auf die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens
vom 4. Juli 1890 (Reg. Blatt S. 171) und die Bekanntmachungen vom 17. Februar
und 28. Oktober 1892 (Reg. Blatt S. 35 und 562) und 9. Februar 1893 (NReg. Blatt
S. 31) wird nachstehend eine von dem Reichskanzler in Nr. 21 des Centralblattes für
das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 20. Mai 1893, betreffend Abänderung
des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen, zur allgemeinen Kenntniß
gebracht.
Stuttgart, den 31. Mai 1893.
Schmid. Schott v. Schottenstein.