Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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für  den  nach  Art.  3  Ziff.  3  auszufi  hreuden  Umbau  des  alten  Gleises  der  Strecke

Mühlacker—Maulbron  242  000K
für  die  nach  Art.  4  Ziff.  12  m  kr  älterer  eiserner  (geschweißter)
  Eisenbahnbrüken  .  200000

Zur  Deckung,  des  weiteren  Aufwandes  noh  Art.  1  bis  7  sind  Stoatsanlehen  unter
Möglichst  günstigen  Bedingungen  aufzunehmen.

Gegenwärtiges  Gesetz  ist  durch  Unsere  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten
  und  der  Finanzen,  bezüglich  der  Aufnahme  der  erforderlichen  Staatsaulehen  durch
die  ständische  Schuldenverwaltungsbehörde  unter  der  verfassungsmäßigen  Mitwirkung
Unseres  Finanzministeriums  zu  vollziehen.

Gegeben  Marienwahl,  den  15.  Juni  1893.

Wilhelm.
Mittnacht.  Faber.  Sarwey.  Schmid.  Riecke.  Schott  von  Schottenstein.

bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Tivilvorsitzenden  der  Ersatzkommissionen.

Vom  31.  Mai  1893.

Unter  Hinweis  auf  die  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens
  vom  4.  Juli  1890  (Reg.  Blatt  S.  171)  und  die  Bekanntmachungen  vom  17.  Februar
und  28.  Oktober  1892  (Reg.  Blatt  S.  35  und  562)  und  9.  Februar  1893  (NReg.  Blatt
S.  31)  wird  nachstehend  eine  von  dem  Reichskanzler  in  Nr.  21  des  Centralblattes  für
das  Deutsche  Reich  erlassene  Bekanntmachung  vom  20.  Mai  1893,  betreffend  Abänderung
des  Verzeichnisses  der  Civilvorsitzenden  der  Ersatzkommissionen,  zur  allgemeinen  Kenntniß
gebracht.

Stuttgart,  den  31.  Mai  1893.
Schmid.  Schott  v.  Schottenstein.