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Dem Arzt Dr. Paul Fichtner zu Merxiko ist auf Grund des §. 42 Ziff. 2 der Wehrord-
nung die Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziff. 1 a und b a. a. O. bezeichneten
Art über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszu-
stellen, welche ihren dauernden Aufenthalt im Staate Mexiko haben.
Berlin, den 5. Juli 1893. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
Lekanntmachung des Ministerinms des Innern,
betrefend die gefugnisse der Aichämter. Vom 22. Juli 1893.
Die Befugnisse des Aichamts Wurzach, Oberamts Leutkirch, sind auf die Aichung
von metallenen Flüssigkeitsmaaßen ausgedehnt worden.
Stuttgart, den 22. Juli 1893.
Schmid.
Sekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Kinderrettungsanstalt in Ltammheim,
Oberamis Talw. Vom 24. Juli 1893.
Seine Königliche Majestät haben am 20. Juli d. Is. allergnädigst geruht, der
Einderrettungsanstalt in Stammheim, Oberamts Calw, die juristische Persönlichkeit
auf Grund der vorgelegten Statuten vorbehältlich der Rechte Dritter zu verleihen.
Stuttgart, den 24. Juli 1893.
Schmid.
gekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Verleihung der juristischen persönlichkeit an die Anton huber'sche Stiftung in
Erunbach, Gberamts Schorndorf, zu Gnnsten nothleidender Mitglieder der Nazarenergemeinden
innerhalb Deutschlands. Vom 24. Juli 1893.
Seine Königliche Majestät haben am 20. Juli d. Is. allergnädigst geruht, der
Anton Huber'schen Stiftung in Grunbach, Oberamts Schorndorf, zu Gunsten noth-
leidender Mitglieder der Nazarenergemeinden innerhalb Deutschlands die juristische Per-
sönlichkeit auf Grund der vorgelegten Statuten vorbehältlich der Rechte Dritter zu verleihen.
Stuttgart, den 24. Juli 1893.
Schmid.