Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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M 22. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 6. November 1893. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Befugnisse der Aichämter. Vom 7. Oktober 1893. — 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend Prüfung der Handfeuerwaffen. Vom 9. Oktober 
1893. — Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend die Ausstellung von Entfernungs- 
bescheinigungen, welche die Militärbehörden zur Belegung von Juhrkosten-Liquidationen nöthig haben. Vom 
17. Oktober 1893. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend ein Nach- 
trags-Verzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten. Vom 18. Oktober 1893. — Bekanntmachung des 
Ministeriums des Innern, betreffend bie Errichtung eines Gewerbegerichts. Vom 30. Oktober 1893. — 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Unfallversicherung der Regiestraßenbauarbeiter 
der Kommunalverbände. Vom 30. Oktober 1893. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend die 
Aenderung des Titels „Forstwächter“ in „Forstwart“. Vom 27. Oktober 1893. — Verfügung des Finanz- 
ministeriums, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. Vom 3. November 1893. 
  
Gekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Befugnisse der Aichämter. Vom 7. Oktober 1893. 
Die Befugnisse des bisherigen Faß-Aichamts Murrhardt, Oberamts Backnang, sind 
auf die Aichung von Gewichten, sowie von Waagen bis zu 2000 kg größter Belastung 
ausgedehnt worden. 
Stuttgart, den 7. Oktober 1893. 
Schmid.
	        
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