Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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und Bauingenieurfachs. Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 30. Juni 1893. 213. 
Vorschriften über die Werkstattthätigkeit der Kandidaten des Maschineningenieurfachs 
vor Ablegung der Vorprüfung und über die praktische Ausbildung der Regierungsbau- 
führer dieser Fachrichtung. Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern, des Kirchen= und Schulwesens und 
der Finanzen vom 30. Juni 1893. 223. 
Aenderung des Titels „Forstwächter“ in „Forstwart“. Bekanntmachung des Finanz- 
ministeriums vom 27. Oktober 1893. 286. 
s. auch Staatssammlung. 
Staatseisenbahnen f. Verkehrsanstalten und Zwangsenteignung. 
Staatsobligationen s. Zinsscheine. 
Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthumsdenkmale. Vereinigung der Stelle des 
Konservators und des Vorstands der Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alter- 
thumsdenkmale. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 
27. Juni 1893. 238. 
Aenderung in der Ausfsicht über das sogenannte Kunst= und Alterthümerkabinet und 
einen Theil der Sammlung von Steindenkmalen. Bekanntmachung des Ministeriums des 
Kirchen= und Schulwesens vom 10. Juli 1893. 239. 
Stländeversammlung s. Landtag. 
Statistik. Statistische Ermittlung der landwirthschaftlichen Bodenbenützung und des Ernteertrags. 
Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 25. März 1893. 43. 
Vornahme einer außerordentlichen Viehzählung für das Deutsche Reich am 1. De- 
zember 1893. Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 11. No- 
vember 1893. 287. 
Steuerwesen. Errichtung eines Grenzsteueramts. Verfügung des Finanzministeriums vom 27. Ja- 
nuar 1893. 27. und vom 3. November 1893. 286. 
Steuererhebung vom 1. April 1893 an. Verfügung des Finanzministeriums vom 
23. März 1893. 37. 
Gesetz, betreffend die Steuerbefreiung neubestockter Weinberge vom 29. März 1893. 39. 
Gesetz, betreffend die Erhebung eines Zuschlags zur Liegenschaftsaccise durch die 
Gemeinden vom 14. April 1893. 74. 
Gesetz, betreffend die Abstufung der Malzsteuer vom 28. April 1893. 81. 
Annahme der Zinsscheine württembergischer Staatsschuldverschreibungen an Zahlungs- 
statt bei den K. Zoll= und K. Steuerstellen. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 
4. Juli 1893. 239. 
Stiftungen s. Jahrtagsstiftungen und juristische Persönlichkeit. 
Stipendienstiftung s. juristische Persönlichkeit.
	        
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