Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1 a und 1b der Wehrordnung bezeich- 
neten Art über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen 
auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt im Schutzgebiet von Togo haben. 
Berlin, den 26. Juni 1894. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Hekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Kleinkinderpflege in Gthlingen, 
Oberamts Kirchheim. Vom 10. Juli 1894. 
Seine Königliche Majestät haben am 7. Juli d. J. allergnädigst geruht, 
der Kleinkinderpflege in Othlingen, Oberamts Kirchheim, die juristische 
Persönlichkeit auf Grund der vorgelegten Statuten vorbehältlich der Rechte Dritter zu 
verleihen. 
Stuttgart, den 10. Juli 1894. 
Pischek. 
Lekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Errichtung eines Gewerbegerichts. Vom 11. Juli 1894. 
In Vollzug des Reichsgesetzes über die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890 (Reichs- 
gesetzblatt S. 141) ist die Errichtung eines Gewerbegerichts für den Bezirk der Stadt- 
gemeinde Reutlingen beschlossen worden. Dasselbe wird mit dem 1. September 1894 
in Wirksamkeit treten. 
Stuttgart, den 11. Juli 1894. » 
Pischek. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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