Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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auf  dem  Rennplaße  einzufinden,  die  obrigkeitlichen
  Zeugnisse  über  die  inländische
Abkunft  ihrer  Pferde  vorzulegen,  und  sich
für  das  mit  dem  Hauptfeste  verbundene
Wertt-Rennen  einschreiben  zu  lassen.

g.  8.

Die  Eigenthuͤmer  der  Renn-Pferde  erhalten
  die  oben  (K.  .)  festgesetzte  Ent,
schädigung  für  Aufenthalt  und  Reisekosten.

g.  9.
Die  Rennpreise  bestehen  wie  in:  vorigen
Jahre  in  einer  Medaille  und
dreißig  Dukaten  für  den  ersten,
zwanzig  für  den  zweiten,
zehn  für  den  dritten,
acht  für  den  vierten  und
vier  Dukaten  für  den  fünften  Preis.
K.  0.

Jeder  Preisbewerber  —  sey  es  um  die
Rennpreise  oder  um  die  landwirthschaftlichen
  Preise  —  hat  sich  bei  Verlust  seiner
Ansprüche  am  Tage  des  Festes  spätestens
Vormittags  neun  Uhr  auf  der  —  für
die  betreffende  Thiergattung  angewiesenen
Stelle  einzusinden.  «

Lu-Die

  Zuerkennung  und  die  feierliche  Auetheilung
  der  Preise,  der  Umzug  der  Preisetraͤger
  u.  s.  w.  geschieht  auf  die  bisher
uͤbliche  Weise-F.

  12.

Alle  diejenigen  Landwirthe,  welche,  ohne
auf  einen  der  oben  bestimmten  Preise  Anspruch
  zu  machen,  irgend  etwas  Ausge
zeichnetes  an  Pferden,  Rindvieh  oder
andern  Hausthieren  aufzuweisen  vermoͤgen,
werden  eingeladen,  durch  die  Ausstellung
desselben  zu  Beförderung  der  gemeinnütztgen

  Zwecke  des  Festes  mitzuwirken.

K.  13.

In  gleicher  Absicht  sind  zu  Vorführung
einiger  der  ausgezeichnetsten  Hengste  und
Stutten  von  den  Königl.  Privat-Gestünen
und  dem  Land-Gestütte  sowie  der  schönsten
Böcke  und  Mutterschafe  von  den  Khrigl.
Schäfereien  die  geeigneten  Befehle  erheil
worden.

.  14.

Zur  Ausstellung  von  andern  Nannoder
  Kunst-Probukten,  welche  derzeit  noch
minder  bekannt  und  der  besondern  Auß
merksamkeit  des  vaterländischen  Publikums
wuͤrdig  sind,  werden  besondere  gegen
Regen  und  Sturm  verwahrte  Buden  auf
geschlagen  werden.

K.  15.

Zum  Genuß  dieser  Ausstellungen  bleibt
dem  schaulustigen  Publikum  nicht  allun
der  4ußere  Umkreis  der  Rennbahn,  som
dern  auch  die  Rennbahn  selbst  —  lettert