Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Beutsches  Reich.  (März  16.)  311

den  polytechnischen  Verein  usw.,  und  es  wird  geprüft  werden,  ob  diese
verschiedenen  Stellen  zusammen  nicht  eine  Art  von  Büro  bilden  können,
damit  man  nicht  von  einer  Stelle  zur  anderen  gehen  muß.  Wenn  es  ohne
verhältnismäßig  hohe  Kosten  geht,  dann  soll  eine  solche  Stelle  geschaffen.
werden.  An  den  neuen  Geschützwerken,  dem  geplanten  großen  Aluminiumwerk
  und  ähnlichen  Projekten,  haben  wir  für  Bayern  recht  große  und  erfreuliche
  Anfänge.  Es  genügt  aber  nicht,  diese  Industrien  hereinzubekommen,
sondern  man  muß  sie  vom  Staat  und  von  der  Gemeinde  aus  durch  möglichste
  Behebung  aller  Schwierigkeiten  auch  nach  der  Ansiedelung  unterstützen,
  sonst  werden  andere  abgeschreckt.  Nach  dem  Krieg  Arbeit  in  größtem
Umfang  zu  beschaffen,  ist  unser  ernstes  Bestreben.  Der  Walchensee  wird
bald  Arbeit  liefern,  der  Kanalausbau  erst  später.  Es  sind  aber  schon  verschiedene
  baureife  Projekte  vorhanden,  das  Ministerium  hat  darauf  gedrungen,
  daß  alle  solchen  Projekte  möglichst  für  den  Friedensschluß  bereitstehen,
  und  es  wird  demnächst  kontrolliert  werden,  ob  alle  Aemter  diese  Bereitschaftsstellung
  bereits  eingenommen  haben.  Ein  festes  Arbeitsprogramm
kann  jetzt  noch  nicht  aufgestellt  werden,  weil  die  Rohstoffversorgung  noch  nicht
gesichert  ist.  Der  Ausbau  unserer  Wasserkräfte  und  Wasserwege  ist  jetzt
in  einem  Maße  in  die  Wege  geleitet,  wie  man  das  früher  nicht  geglaubt
hätte.  An  der  Förderung  der  Industrie  müssen  auch  die  Gemeinden  in
ihrem  eigenen  Interesse  mitwirken,  und  durch  eine  zielbewußte  örtliche
Propaganda  sind  schon  gute  Erfolge  erzielt  worden.  Die  Mitwirkung  des
bayerischen  Kapitals  ist  auch  der  Regierung  erwünscht,  und  unsere  größeren
gemischten  Banken  haben  sich  bereit  erklärt,  Projekte  der  Industrieförderung
zu  prüfen  und  zu  finanzieren.  Wir  müssen  darauf  sehen,  daß  vor  allem
die  Bodenschätze,  die  auch  nach  dem  Krieg  in  Wertschätzung  bleiben,  in
den  richtigen  Händen  sind,  und  daß  kein  Raubbau  getrieben  wird.  Einen
Syndikatszusammenschluß  kann  die  Regierung  nur  so  weit  fördern,  als  er
nicht  auf  Kosten  der  Konsumenten  geht.  Die  planmäßige  Zurückführung
unserer  Arbeiter  aus  dem  Feld  in  die  Friedenstätigkeit  ist  eine  außerordentlich
  schwierige  und  wichtige  Frage.  Die  bayerische  Regierung  steht
auf  dem  Standpunkt:  Wir  sind  es  den  Kämpfern  draußen  schuldig,  alles
zu  tun,  um  ihnen  die  Rückkehr  in  gedeihliche  Verhältnisse  zu  erleichtern.
In  dieser  vaterländischen  Pflicht  muß  alles  zusammenarbeiten,  auch  die
bayerische  Regierung,  es  muß  für  ausreichende  Arbeitsgelegenheit  und  für
die  Wiederaufnahm  und  den  weiteren  Ausbau  der  sozialen  Gesetzgebung
gesorgt  werden.  Die  Erhaltung  eines  gesunden  und  zufriedenen  Arbeiterstandes
  ist  ebenso  unbedingt  notwendig  wie  die  Erhaltung  eines  Mittelstandes
  und  einer  leistungsfähigen  Industrie.  Und  daß  diese  Wiederaufrichtung
  gelingen  muß,  glaubt  jeder,  der  gesehen  hat,  welcher  ungeheuren  Anstrengung
  das  deutsche  und  das  bayerische  Volk  fähig  gewesen  ist.

Am  16.  werden  die  vorliegenden  Anträge  und  Petitionen  nach  den
Ausschußbeschlüssen  angenommen.

16.—17.  März.  Besuch  des  Reichskanzlers  in  Wien.  (S.Osterr.-Ung.)
16.  März.  (Reichstag.)  Dem  Hause  geht  eine  Denkschrift  über
die  Ausgestaltung  des  Oriental.  Seminars  zu  einer  Reichsanstalt  zu.

16.  März.  (Bayer.  Abgeordnetenkammer.)  Gemeindewahlen.

Der  Antrag  Schmid  (Soz.)  u.  Gen.  betr.  Vorlagen  eines  Notgesetzes
für  die  Aussetzung  der  Gemeindewahlen  bis  ein  Jahr  nach  Beendigung
  der  Feindseligkeiten  wird  einstimmig  angenommen.  Bei  der  Aussprache
über  den  Vollzug  des  Gemeindebeamtengesetzes  werden  von  lib.
und  soz.  Seite  Klagen  vorgebracht,  worauf  der  Vertreter  der  Staatsregic-