Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

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II. 
Alphabetisches Sachregister. 
A. 
Abgaben s. Steuerwesen, Verbrauchsabgaben. 
Abgeordnete, Abgeordnetenwahlen s. Landtag. 
Abonnementspreis für das Regierungsblatt und für das Reichsgesetzblatt auf das Kalender- 
jahr 1897. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 9. November 1896. 256. 
Abtheilungs-Ingenieure. Strafbefugniß der Vorstände der Straßen= und Wasserbau-Inspektionen 
gegen dieselben. 4. 
Aerztliche Zeugnisse s. Militärwesen. 
Agenten s. Vermittlungsagenten und Versicherungsgesellschaften. 
Aichwesen. Ermächtigung des Aichamts Rottweil zur Beglaubigung von Fischversandtgefässen für den 
Eisenbahnverkehr. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 3. Juli 1896. 172. 
Bestand der Aichämter. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 15. Juli 1896 
(Aufhebung des Faßaichamts Nußdorf) 174 und vom 18. August 1896 (Errichtung eines 
Aichamts in Onstmettingen). 187. 
Alexandrinenpflege in Hochberg, O. A. Waiblingen. Verleihung der juristischen Persönlichkeit. 174. 
Altenverein des Sonderbunds Stuttgart. Verleihung der juristischen Persönlichkeit. 237. 
Amtskörperschaften s. Unfallversicherung. 
Anlandestellen, öffentliche, am Bodensee s. Hafenordnung. 
Anstalten für Schwachsinnige und Epileptische. (Aufnahme von Pfleglingen, Betrieb und 
Ueberwachung der Anstalten.) Verfügung des Ministeriums des Innern vom 18. März 1896. 53. 
Apotheken s. Arzneien. - 
Arbeiterversicherung s. Unfallversicherung. 
Arzneien, Arzneitaxe. Abgabe von Arzneimitteln. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
9. September 1896. 189. 
Abänderung und Ergänzung der Arzneitaxe vom 17. Dezember 1894. Bekanntmachung 
des Medizinalkollegiums vom 16. Dezember 1896. 330. 
Ausland s. Niederlande und Ungarn. 
Auslieferung. Ersuchen Königlich Niederländischer Behörden um Beschlagnahmen in Strafsachen 
sind nur bei Auslieferungen auszuführen. 139. 
Ausspielung von Waaren im Umherziehen. Ausstellung von Wandergewerbescheinen hiezu. 327. 
B. 
Baden. Uebereinkunft mit der Großherzoglich Badischen Regierung über die Gewährung der Rechts- 
hilfe auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts. Bekanntmachung der Ministerien der Justiz, 
der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen vom 21. April 1896. 83.
	        
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