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in Strafsachen. Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 15. Juni
1896. 139.
Notenbank s. Banknoten.
O.
Oefen mit Kochöffnungen. Vorschriften für deren Einrichtung. 319.
Oeffentliche Anlandestellen im Bodensee (. Hafenordnung.
Oeffentliches Recht. Rechtshilfe auf dem Gebiete desselben im Verkehr mit Baden. 83.
Oertliche Verbrauchsabgaben s. Verbrauchsabgaben.
Oesterreichische Eisenbahnen. Gewährung von Frachtermäßigung auf denselben für Muster-
koffer von Handlungsreisenden. 168.
Ordnungsstrafen. Abänderung der Königlichen Verordnung vom 13. Februar 1877 über die
Zuständigkeit der Behörden und Beamten zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen
die ihnen untergebenen Beamten. Königliche Verordnungen vom 5. Januar 1896 (Straf-
befugniß der Vorstände der Straßenbauinspektionen und der Wasserbauinspektion) 3 und
vom 28. Juni 1896 (Strafbefugniß der Maschineninspektoren und Maschineningenieure
für den Zugbeförderungsdienst). 141.
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Pfarrsöhneheim in Stuttgart s. Württembergisches Lutherstitt.
Polizeiwesen. Vollziehung des Reichsgesetzes vom —un7 850 über die Abwehr und Unterdrückung
von Viehseuchen und des Ausführungsgesetzes vom 20. März 1881. (Zuständigkeit der
Behörden und Verfahren, Entschädigung für getödtete Thiere, Kosten.) Verfügung des
Ministeriums des Innern vom 15. Januar 1896. 11.
Maßregeln zur Bekämpfung der Maul= und Klauenseuche. (Aufhebung des §. 2 der
Ministerialverfügung vom 27. Juli 1888 und der Ministerialverfügung vom 26. Januar 1889.)
Verfügung desselben Ministeriums vom 16. Januar 1896. 24.
Maßregeln zur Bekämpfung der Maul= und Klauenseuche. (Polizeiliche Beobachtung
von Nindvieh= und Schweinetransporten, Gesundheitszeugnisse für Handelsvieh.) Verfügung
desselben Ministeriums vom 21. Februar 1896. 35.
Handel mit denaturirtem Branntwein. Bekanntmachung der Ministerien des Innern
und der Finanzen vom 5. März 1896. 45.
Vollzug der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend den Betrieb von Bäcke-
reien und Konditoreien, vom 4. März 1896 (Reichsgesetzblatt S. 55). Verfügung des
Ministeriums des Innern vom 10. März 1896. 50.
Abgabe von Atzneimitteln. Verfügung desselben Ministeriums vom 9. Sep-
tember 1896. 189.
Gewerbsmäßiger Betrieb des Handels mit ländlichen Grundstücken. Verfügung des-
selben Ministeriums vom 19. Oktober 1896. 245.
Geschäftsbetrieb der gewerbsmäßigen Vermittlungsagenten für Verträge über ländliche
Grundstücke. Verfügung desselben Ministeriums vom gleichen Tage. 247.