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lichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom
24. Juli 1896. 186.
Ermächtigung der Gemeinde Kupferzell, OA. Oehringen, zur Erwerbung des für
die Korrektion des vereinigten Feß= und Liedenbachs innerhalb des Ortes Kupferzell
und zur Herstellung eines Fußwegs erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung.
Königliche Verordnung vom 26. September 1896. 205.
Ermächtigung der Theilgemeinde Kornberg, Gemeinde Oberroth, OA. Gaildorf, zur
Erwerbung des für die Erstellung einer Nachbarschaftsstraße vom Roththal nach Kornberg
erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung
vom 23. Oktober 1896. 243.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink Chr. Scheufele.