Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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befähigt erklärt und ermächtigt worden, die Unfallversicherung der von ihnen bei Regie- 
Wegbau= und Unterhaltungsarbeiten beschäftigten Personen vom 1. Jannar 1897 ab auf 
eigene Rechnung zu übernehmen. 
Als gemeinsame Ausführungsbehörde für diese Unfallversicherungseinrichtung ist der 
Amtsversammlungsausschuß des Bezirks Oberndorf gemäß §. 46 des Bauurfallver- 
sicherungsgesetzes bestellt worden. 
Stuttgart, den 31. Dezember 1896. 
Pischek. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Zulassung der Transport-Versicherungsgesellschaft „Meuer Schweizerischer eloyd“ 
in Wintherthur zum Geschäftsbetrieb in Württemberg. Vom 7. Januar 1897. 
Auf Grund Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
12. Oktober v. Is. ist die Transport-Versicherungs-Gesellschaft „Neuer Schweizeri- 
scher Lloyd“ in Winterthur in widerruflicher Weise zum Geschäftsbetriebe in 
Württemberg zugelassen worden. 
Dies wird unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß als Hauptagent der Gesell- 
schaft für Württemberg der Agent Paul Zahn in Stuttgart bestellt und bestätigt 
worden ist, und daß derselbe in allen zur gerichtlichen Entscheidung geeigneten Streitig- 
keiten zwischen der Gesellschaft und den württembergischen Versicherungsnehmern, welche 
sich auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft beziehen, Namens der Gesellschaft vor den 
württembergischen Gerichten Recht zu nehmen und zu geben hat. 
Stuttgart, den 7. Jannar 1897. 
Pischek. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betrefsend die Ausführung von Vermessungsarbeiten in eigener Lache. Vom 12. Januar 1897. 
Auf Grund der K. Verordnung vom 21. Oktober 1895, betreffend die Prüfung 
und Bestellung öffentlicher Feldmesser und die Ausführung der Vermessungsarbeiten 
(Reg. Blatt S. 301), und in Ergänzung der Verfügung des Ministeriums des Innern
	        
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