Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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g. 2. 
Der Unterricht an der Kunstgewerbeschule ist theils ein vorbereitender, theils 
ein spezieller Fachunterricht; demgemäß gliedert sich die Schule in drei Kurse: 
Kurs I mit einjährigem sämmtlichen Schülern gemeinschaftlichem Lehrplan, 
Kurs U und III mit zusammen zweijähriger Dauer, welche die künstlerische 
und zum Theil praktische Ausbildung in bestimmten Zweigen des Kunstgewerbes umfassen, 
und zwar für: 
1) die Möbelindustrie, 
2) das Modelliren und Holzschnitzen, 
3) das dekorative Kunstgewerbe: 
a. Dekorationsmalerei und Glasmalerei, 
b. Keramik, 
C. Musterzeichnen, 
d. Graphische Künste, 
4) das Ziseliren, 
5) die Zeichenlehrer. 
S. 3. 
Der I. Kurs unfaßt den Unterricht in den grundlegenden Fächern, nänlich: 
Projektionslehre, Schattenkonstruktionen und Beleuchtungslehre, Architekturzeichnen, Orna- 
mentenzeichnen, Figurenzeichnen, Pflanzenzeichnen und Ornamentenmodelliren. 
g. 4. 
Der Lehrplan der verschiedenen Fachkurse, welcher die Absolvirung des I. Kurses 
voraussetzt, umfaßt folgende Fächer: 
Perspektive, Stilkunde mit Uebungen, ornamentale Formenlehre, Ornamentenzeichnen, 
Ornamentenentwerfen, Figurenzeichnen, Pflanzenzeichnen und Malen, Konstruktionen 
des Möbel= und Bautischlers, Fachzeichnen und Entwerfen, Aufnahmen kunstgewerblicher 
Gegenstände, Anatomie, Aktzeichnen, Ornamentenmodelliren, Figurenmodelliren, Draperie- 
und Dekorationsstudien, Grau= und Buntmalen für Dekorationsmaler, Modelliren in 
Wachs, Ziseliren, Holzschnitzen, Schmelzmalerei, Glasmalerei, Kunstgeschichte.
	        
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