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HBekanntmachung der II. Tivilkammer des Laudgerichts Ulm und der Civilkammer des
Landgerichts Ravensburg,
betreffend einen Familienvertrag der Agnaten der gräflich von Stadion'schen Familie vom
K. zun ·
Fer 1687. Vom 3. und 17. Mai 1898.
Die nachgenannten Agnaten der gräflich von Stadion'schen Familie, nämlich:
1) die Grafen Friedrich, Emerich und Philipp von Stadion von der philippinischen
Linie,
2) der durch seine Curatoren vertretene, inzwischen verstorbene Graf Hugo Philipp von
Stadion und der Graf Georg von Stadion, beide von der fridericianischen Linie,
haben in der Zeit vom 9. Juli bis zum 27. Dezember 1887 eine von dem k. k. Landes-
gericht Wien als Curatelbehörde am 18. November 1887 genehmigte Vereinbarung ab-
geschlossen, nach deren Inhalt, soweit sich derselbe auf die im Königreich Württemberg ge-
legenen Besitzungen der genannten Familie bezieht, die Curatoren des Grafen Hugo Philipp
und der Graf Georg für den Fall des Ablebens des Grafen Friedrich, derzeitigen Inhabers
der im Königreich Württemberg gelegenen Familienbesitzungen, auf das Erbrecht und die
SrucMcession in die Fideicommißgüter der philippinischen Linie zu Gunsten des Grafen
Emerich, und falls dieser ohne Hinterlassung successionsfähiger Kinder versterben sollte,
zu Gunften des Grafen Philipp verzichten (lit. A. Ziff. 2 der Vereinbarung); außerdem
ist in lit. E. dieser Vereinbarung in Bestätigung einer schon unterm 8. April 1880 ge-
schlossenen Nachtragsconvention eine Bestimmung über die Erhöhung, des nach Ziff. V. 3
des Familienstatuts vom 17. Mai 1830 (vergl. Bekanntmachung des K. Justizmini-
steriums vom 24. April 1835 (Reg. Blatt S. 387 ff.) der Wittwe eines Familienchefs
zu reichenden Witthums getroffen worden.
Nachdem dieser Vereinbarung, soweit dieselbe die im Königreich Württemberg gelege-
nen Besitzungen der gräflich von Stadion'schen Familie betrifft, die gerichtliche Bestätig-
ung Seitens der II. Civilkammer des K. Landgerichts Ulm und Seitens der Civilkammer
des K. Landgerichts Ravensburg vorbchältlich der Rechte Dritter ertheilt worden ist, wird
dies hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Ulm, den 3. Mei 1898. Ravensburg, den 17. Mai 1898.
Die II. Civilkammer Die Civilkammer
des K. Landgerichts Ulm: des K. Landgerichts Navensburg:
Föhr. Laemmert.