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Artikel 10.
Der gegenwärtige Vertrag soll beiderseits zur Allerhöchsten Genehmigung vorgelegt und
die Auswechslung der Ratifikationsurkunden zu Stuttgart thunlichst bald vorgenommen werden.
Dessen zur Urkunde haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den Vertrag in zwei
gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung ihrer Insiegel eigenhändig unterzeichnet.
So geschehen Karlsruhe, den zehnten Februar im Jahre Eintausend achthundert
acht und neunzig.
gez. v. Majer, gez. Zittel,
K. Württembergischer Direktor. Gr. Bad. Geheimer Rath.
(I. S.) (L. 8.)
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betresfend eine Aenderung in der Person des Württembergischen Hanptagenten der Niederländischen
sich sellschaft „Algemeene Maatschappif van Levensverzekering en Liffrente“
in Ansterdam. Vom 1. August 1898.
Nachdem an Stelle des bisherigen Württembergischen Hauptagenten der Niederlän-
dischen Lebensversicherungsgesellschaft „Algemeene Maatschappi) van Levensverzekering
en Lüsrente“ in Amsterdam Georg Frommherz in Stuttgart der Revisor a. D. Theodor
Seeger in Stuttgart als solcher aufgestellt und bestätigt worden ist, wird dies hiemit
bekannt gemacht.
Stuttgart, den 1. August 1898.
*9
Für den Staatsminister:
Nestle.
tekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Schullehrer-Wiltwen- und Waisen-
kasse in Kirchheim u. C. Vom 5. August 1898.
Seine Königliche Moajestät haben am 3. August d. J. der Schullehrer-
Wittwen= und Waisenkasse in Kirchheim u. T. die juristische Persönlichkeit auf Grund
der vorgelegten Satzungen vorbehältlich der Rechte Dritter allergnädigst zu verleihen geruht.
Stuttgart, den 5. August 1898.
Für den Staatsminister:
Nestle.