Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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Bekauntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Bestellung eines nenen Hanptagenten für die Basler Eebensversicherungsgesellschaft. 
Vom 31. Dezember 1897. 
Nachdem die Basler Lebensversicherungsgesellschaft an Stelle ihres bisherigen Ver- 
treters, des Kaufmanns Einst von Heimburg in Stuttgart, den Kaufmann Karl Eugen 
Hahn in Stuttgart zum Hauptagenten für Württemberg bestellt hat und dem letzteren die 
erforderliche Bestätigung ertheilt worden ist, wird dies unter Bezugnahme auf die Bekannt- 
machung vom 19. Juni 1866, Reg. Blatt S. 198, hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 31. Dezember 1897. Pischek. 
bekanntmachung der Ministerien des Junern und des Kriegswesens, 
betreffend die Vergütung für die Naturalverpftegung der Truppen für das Jahr 1898. 
Vom 31. Dezember 1897. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler erlassene Bekanntmachung vom 23. Dezem- 
ber 1897, betreffend die Feststellung der Vergütung für die Naturalverpflegung der 
Truppen für das Jahr 1898, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 31. Dezember 1897. 
Pischek. Schott v. Schottenstein. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Ziff. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die 
bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichsgesetzblatt S. 52) ist der Betrag der 
für die Naturalverpflegung marschirender Truppen zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1898 
dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskot 80 3 65 3 
b) für die Mittagskost. 40 „ 35 „ 
c) für die Abendkot 25 „ 20 „ 
d) für die Morgenk6ottt.. 15 „ 10 „ 
in, den 23. ichsk 
Berlin, den 23. Dezember 1897 Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
seW.—— 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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