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der Reifeprüfung eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums im Fach der
lateinischen Sprache,
4) den Nachweis eines mindestens vierjährigen Studiums auf einer deutschen Uni-
versität oder Technischen Hochschule (§. 9) mit Anführung der gehörten Vor-
lesungen und der besuchten Seminarübungen, ferner eine Bescheinigung der
Theilnahme an einem Seminar für neuere Sprachen, bezw. an einem mathematisch-
naturwissenschaftlichen Seminar und an den Uebungen eines physikalischen oder
chemischen Hochschulinstituts je durch den Vorstand desselben, zutreffendenfalls
ein Zeugniß über den Erfolg der Betheiligung an den vorgeschriebenen physi-
talischen oder chemischen Uebungen (§. 18 vorletzter Absatz und §. 19 Abs. 2),
sowie ein Zeugniß der zuständigen Hochschulbehörde über sittliche Führung,
5) ihre Militärpapiere,
6) eine Angabe darüber, ob der Kandidat die Prüfung in der sprachlich= geschicht-
lichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Richtung ablegen will, im ersten
Fall mit einer Erklärung, welches der beiden Fächer der Geschichte und der
Geographie (§. 11) er zum Hauptfach wählen will, im zweiten Fall mit Benen-
nung der Abtheilung (§. 17), in welcher er die Prüfung zu erstehen beabsichtigt,
und bei Entscheidung für Abtheilung 1I mit einer Erklärung, in welchen der
2 Fächer der höheren Algebra und der synthetischen Geometrie (§. 18 Ziff. 1)
er schriftlich geprüft sein will und mit welchen zwei der 4 Prüfungsgebiete der
theoretischen Physik (§. 18 Ziff. 3) er sich genauer bekannt gemacht hat.
Außerdem haben
7) diejenigen Kandidaten, welche zur Zeit der Meldung das Hochschulabgangszeugniß
bereits erhalten haben, ein Zeugniß des Gemeinderaths ihres Aufenthaltsortes
über ihre Führung seit dem Abgang von der Hochschule beizulegen.
8. 8.
Die Eingaben derjenigen Kandidaten, welche zur Zeit der Meldung die Landes-
universität oder die Technische Hochschule in Stuttgart besuchen, sind bei dem akademi-
schen Rektoramt, bezw. bei dem Inspektorat des evangelisch-theologischen Seminars oder
bei der Direktion der Technischen Hochschule einzureichen.
Die Meldungen der nicht auf der Landesnniversität oder der Technischen Hochschule