Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

277 
g. 31. 
Die Ueberwinterung von Langholzstämmen, Gestören, Eichenschollen, Bretter- und 
Kurzholzflößen an den von der Betriebs-Inspektion anzuweisenden Stellen des Floß- 
und Karlshafens ist gestattet. Dieselben müssen ordnungsmäßig angebunden sein. 
Wegen der Räumung des Winterhafens s. S. 14. 
Von weiterher, d. h. nicht aus dem Hafengebiet kommende Langholzstämme, Gestöre 2c. 
dürfen nur in Nothfällen in die Häfen einlaufen und erforderlichenfalls überwintern, 
bei nachgewiesener Unmöglichkeit der Weiterreise. Vor dem Einlaufen in den Hafen ist 
unter allen Umständen die Erlaubniß der Betriebs-Inspektion einzuholen. Die Wieder- 
ausfahrt muß sobald als möglich geschehen. 
V. Allgemeine Bestimmungen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung im Hafengebiet. 
1) Aufsichtsbehörde. 
F. 32. 
Die Handhabung der Hafen-Ordnung ist Obliegenheit der Betriebs-Inspektion 
Heilbronn. 
Für die Beaufsichtigung der Häfen sammt den Zubehörden, sowie zur Unterstützung 
bei der Handhabung der Hafenpolizei ist der Betriebs-Inspektion ein derselben unter- 
geordneter Hafenwärter beigegeben. 
2) Ordnung des Verkehrs im Hafengebiet. 
33. 
Die Personen, welche Geschäfte in dem Hafengebiet haben und sich darüber aus- 
weisen können, sind befugt, sich für die Dauer ihrer Geschäfte daselbst aufzuhalten. 
Andere Personen können mit Erlaubniß der Betriebs-Inspektion zugelassen werden, 
sofern in Bezug auf den Zweck ihres Eintritts kein Bedenken obwaltet. 
Ungebührlich oder unbotmäßig sich benehmende, sowie betrunkene Personen haben 
Ausweisung zu gewärtigen. 
§. 34. 
Verunreinigungen, Lärmen, Stehenlassen von bespannten Fuhrwerken ohne Aussicht 
oder von leeren Wagen und Karren sind im ganzen Umfange des Hafengebiets verboten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.