Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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Eisenbahnen, Eisenbahnbauten s. Verkehrsanstalten, Zwangsenteignung. 
Eningen-Reutlingen (Eisenbahnbau) s. Verkehrsanstalten. 
Episkopalrechte des Königs s. Evangelische Kirchenregierung. 
Erholungsheim Freudenstadt. Verleihung der juristischen Persönlichkeit. 43. 
Ersatzwesen s. Militärwesen. 
Etatswesen s. Finanzwesen. 
Evangelische Kirchenregierung. Geseb, betreffend das kirchliche Gesetz über Ausübung der 
landesherrlichen Kirchenregimentsrechte im Falle der Zugehörigkeit des Königs zu einer 
anderen als der evangelischen Konfession, vom 28. März 1898. 76. 
Kirchliches Gesetz in hievor genanntem Betreff vom 28. März 1898. 76. 
F. 
Familienregister. Instandhaltung der Familienregister und Mittheilungen über Personenstands- 
änderungen. (Abänderung der Ministerialverfügung vom 2. Juni 1880.) Verfügung 
der Ministerien der Justiz und des Innern vom 22. Januar 1898. 18. 
Familienstatute. Zwei von dem Freiherrn Oskar von Tessin, Rittergutsbesitzer in Hochdorf 
Oberamts Vaihingen, errichtete Nachstiftungen. Bekanntmachung der Civilkammer des 
Landgerichts Heilbronn vom 26. Januar 1898. 43. 
Familienvertrag der Agnaten der gräflich von Stadion'schen Familie vom K t 1887. 
Bekanntmachung der II. Civilkammer des Landgerichts Ulm und der Civilkammer des 
Landgerichts Ravensburg vom 3. und 17. Mai 1898. 131. 
Festungsbereich. Beförderung und Auflassen ausländischer Brieftauben im Bereich der Festung 
Ulm. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 8. Dezember 1898. 309. 
Feuerlöschwesen. Abänderung der Vollzugsverfügung zur Landesfeuerlöschordnung vom 31. März 
1894. Verfügungen des Ministeriums des Innern vom 24. Januar 1898 und vom 
16. November 1898. 20 und 285. 
s. auch Feuerwehrdienstehrenzeichen. 
Feuerpolizei. Herstellung und Verwendung von Acetylen. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 30. September 1898. 211. 
Feuerwehrdienstehrenzeichen. Abänderung des Statuts eines Feuerwehrdienstehrenzeichens. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 23. November 1898. 294. 
Finanzwesen. Gesetz, betreffend einen ersten Nachtrag zum Finanzgesetz für die Finanzperiode 
1897/99, vom 31. Dezember 1897. 1. 
Gesetz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau und für 
außerordentliche Bedürfnisse der Verk , liung in dem Rechnungsjahr 
1898/99, vom 30. Juni 1898. 146. 
 
	        
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