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Aenderung in bder Person des Württembergischen Hauptagenten der Niederländischen
b llschaft „Algemeene Maatschappij van Levensverzekering
en Liitrente“ in Ansterdam. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom
1. August 1898. 169.
Geschäftsbetrieb der privaten Versicherungsunternehmung Verfügung desselben
Ministeriums vom 19. November 1898. 287.
Veterinärwesen s. Viehseuchen.
Viehseuchen. Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete-
oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung.
der Entschädigung für an Milzbrand und an Maul= und Klauenseuche gefallene Thiere.
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 8. März 1898. 52.
Veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Auslande auf dem Seewege zur Ein-
fuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine. Bekanntmachung desselben Ministeriums
vom 12. April 1898. 100.
Verbot des Feilbietens von Rindvieh und Schweinen im Umherziehen. Verfügung.
desselben Ministeriums vom 28. Mai 1898. 129.
Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Klauenvieh aus der Schweiz. Verfügung
desselben Ministeriums vom 13. September 1898. 179.
Verlängerung des Verbots des Feilbietens von Rindvieh und Schweinen im Umher-
ziehen. Verfügung desselben Ministeriums vom 28. September 1898. 211.
Maßregeln zur Bekämpfung der Schweineseuche, der Schweinepest und des Roth-
laufs der Schweine. Verfügung desselben Ministeriums vom 30. September 1898. 214.
Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegenheiten. Verfügung desselben Ministeriums.
vom 7. Oktober 1898. 222.
Viehversicherungsumlage s. Viehseuchen.
Volksheilstätten, Verein in Württemberg. Verleihung der juristischen Persönlichkeit. 178.
Vollstreckbarkeit von Entscheidungen deutscher Gerichte in Osterreich und österreichischer Gerichte
in Deutschland. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 3. Januar 1898. 3.
W.
Waarenausfuhr s. Zollwesen.
Waiblingen-Schorndorf (Bau eines zweiten Gleises) s. Zwangsenteignung.
Waldenbuch s. Verbrauchsabgaben.
Wandergewerbe. Vorschriften für die Ertheilung des Wandergewerbescheins und der Erlaubniß
zur Mitführung anderer Personen (Kinder) beim Gewerbebetrieb im Umherziehen und
für die Beaufsichtigung dieses Gewerbebetriebs. 36 ff.
Zeitweiliges Verbot des Feilbietens von Rindvieh und Schweinen im Umherziehen. 129 f.
Verlängerung dieses Verbots. 211.
Weinsberg s. Verbrauchsabgaben.
Wiederkäuer s. Viehseuchen.
Winterhafen in Heilbronn s. Hafenordnung.