Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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Wittwenkassen s. Versicherungswesen. 
Wittwen= und Waisenpensionen der Hinterbliebenen von Körperschaftsbeamten. 171 f. 
Desgleichen von Landjägern 248f. 
Württembergische Baugewerks-Berufsgenossenschaft s. Unfall= und Krankenversicherung. 
Zeugnisse s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst und Militärwesen. 
Zollwesen. Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Waarenausfuhr nach Spanien. Bekannt- 
machung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 28. Februar 1898. 50. 
Zwangsenteignung. Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für 
den Bau eines zweiten Gleises auf der Bahnstrecke Plochingen—Tübingen erforderlichen 
Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 
31. Januar 1898. 17. 
Ermächtigung der Stadtgemeinde Heilbronn zur Erwerbung des für die Erstellung 
einer Nachbarschaftsstraße von Heilbronn nach Binswangen, Oberamts Neckarsulm, erfor- 
derlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung 
vom 19. Februar 1898. 49. 
Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau 
eines zweiten Gleises auf der Bahnstrecke Waiblingen—Schorndorf erforderlichen Grund- 
eigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 25. März 
1898. 79. 
Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau 
einer Eisenbahn von Beilstein nach Heilbronn erforderlichen Grundeigenthums im Wege 
der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 15. September 1898. 195. 
Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau 
einer Eisenbahn von Biberach nach Ochsenhausen erforderlichen Grundeigenthums im 
Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 19. September 1898. 197. 
Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau 
einer Eisenbahn von Kirchheim u. T. nach Oberlenningen erforderlichen Grundeigenthums im 
Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 27. September 1898. 198. 
Ermächtigung der Stadtgemeinde Heilbronn zur Erwerbung des für die Erstellung 
eines neuen Gaswerks im Industriebezirk Kleinäulein, Markung Heilbronn, erforderlichen 
Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 12. 
November 1898. 283. 
Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau 
einer Eisenbahn von Blaufelden nach Langenburg erforderlichen Grundeigenthums im 
Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 26. November 1898. 295.
	        
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