Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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tekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Stiftung „Erholungsheim Frendenstadt“. 
Vom 1. Februar 1898. 
Seine Königliche Majestät haben am 31. Januar 1898 allergnädigst geruht, 
der Stiftung „Erholungsheim Freudenstadt“ die juristische Persönlichkeit auf Grund der 
vorgelegten Satzungen vorbehältlich der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 1. Februar 1898. 
Pischek. 
Hekanntmachung der Tivilkammer des Laudgerichts Heilbronn, 
betreffend zwei von dem Freiherrn Oskar von Teffin, Rittergutsbesitzer in Hochdorf, Gberamts 
Vaihingen, errichtete Nachstiftungen. Vom 26. Januar 1898. 
Der Freiherr Oskar von Tessin, Rittergutsbesitzer in Hochdorf, Oberamts Vaihingen, 
hat am 27. September 1895 mittels Nachtrags zu dem am 21. März 1859 solennisirten, 
im Reg. Blatt von 1859 S. 50 bekanntgemachten Familienstatut des Freiherrn Benjamin 
von Tessin zu Hochdorf zwei Nachstiftungen errichtet, wonach 
1) Schmuck= und Silbersachen in solan ge, als männliche eheliche Descendenten des 
am 25. August 1891 verstorbenen Freiherrn Albrecht von Tessin zu Hochdorf 
vorhanden sind, 
2) eine Anzahl Familienbilder 
je zu einem mit dem Majoratsfideikommißgut Hochdorf vereinigten Fideikommißgut er- 
klärt worden sind. 
Nachdem diesen Nachstiftungen vorbehältlich der Rechte dritter Personen die gerichtliche 
Bestätigung ertheilt worden ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Beschlossen in der Civilkammer des K. Landgerichts Heilbronn am 26. Januar 1898. 
Hauff. 
– 
Gedruckt dei G. Hasselbrinr (Chr. Scheufele).
	        
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