Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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M 3. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Samstag den 26. Februar 1898. 
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 19. Februar 1898. — Bekannt- 
machung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend Abänderungen der Landwehr-Bezirks- 
Eintheilung für das Deutsche Reich. Vom 11. Februar 1898. — Bekanntmachung des Ministeriums des 
Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Kleinkinderschule Luisenpflege in 
Uhingen, Oberamts Göppingen. Vom 15. Februar 1898. 
tönigliche Verordnung, 
betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 19. Februar 1898. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammen- 
tritt der vertagten Ständeversammlung auf 
Dienstag, den 8. März d. J. 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart 
wieder versammeln. 
Gegeben Stuttgart, den 19. Februar 1898. 
Wilheln. 
Mittnacht. Sarwey. Schott v. Schottenstein. Pischek. Breitling.
	        
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