Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Die  Führung  der  Arbeitsbücher,  welche  zugleich  als  Einzugsregister  dienen,  liegt  bei  den
Amtsgerichten  Stuttgart  Stadt  und  Ulm  dem  Gefängnißinspektor,  bei  den  übrigen  Amtsgerichten
dem  Gefangenwärter  unter  Anleitung  und  Unterstützung  durch  den  kassenführenden  Amtsgerichtsschreiber,
  ob.

In  dem  Formular  F  können  für  Bestellungen  solcher  Arbeitgeber,  welche  Gefangene  längere
zeit  hindurch  mit  Arbeiten  derselben  Art  beschäftigen,  besondere  Blätter  bezeichnet  werden.

In  dem  Formular  G  ist  für  jeden  Arbeitsbetrieb  mindestens  ein  Doppelblatt  zu  bestimmen.

Sollen  Materialien,  welche  für  einen  Arbeitsbetrieb  angeschafft  sind,  in  einem  andern  Arbeitsbetrieb
  verwendet  werden,  so  ist  dies  unter  der  Voraussetzung  entsprechenden  Vermerks  in  dem
Arbeitsbuch  für  Arbeiten  in  eigener  Regie  in  dem  Abschnitt  1  „Materialien“  unter  Spalte  3  und  bei
dem  anderweitigen  Arbeitsbetrieb  in  dem  Abschnitt  II  „Anfertigung  der  Arbeiten“  unter  Spalte  1c
zugelassen.

Am  Schlusse  des  Etatsjahrs  sind  die  Arbeitsbücher  abzuschließen.

Die  am  Schlusse  des  Etatsjahrs  noch  nicht  erledigten  Bestellungen  werden  aus  dem  abgeschlossenen
  Arbeitsbuch  für  Bestellungen  auf  fremde  Rechnung  in  das  betreffende  neue  Arbeitsbuch
ubertragen.

Die  in  dem  abgeschlossenen  Arbeitsbuch  für  Arbeiten  in  eigener  Regie  verzeichneten,  aber  noch
nicht  zur  Arbeit  abgegebenen  Arbeitsmaterialien  sowie  die  gefertigten,  aber  noch  nicht  verkauften
Waaren  werden  in  gleicher  Weise  in  das  neuangelegte  Arbeitsbuch  für  Arbeiten  in  eigener  Regie
ubertragen,  aus  welchem  Anlaß  auch  am  Schluß  des  Etatsjahrs  von  dem  Gefängnißvorstand  ein
Sturz  der  vorhandenen,  noch  nicht  abgegebenen  Arbeitsmaterialien  sowie  der  gefertigten  aber  noch
nicht  verkauften  Waaren  vorzunehmen  ist;  eine  Abschrift  des  aufzunehmenden  Sturzprotokolls,  in
welchem  der  Werth  der  ausgenommenen  Gegenstände  festzustellen  ist,  ist  der  Arbeitsverdienstkasse-Rechnung
  als  Beilage  anzuschließen.

Die  in  den  Arbeitsbüchern  am  Schlusse  eines  Etatsjahrs  etwa  nachgewiesenen  Aktivausstände
sind  in  einem  besonderen  Verzeichniß  nachzuführen;  übrigens  ist  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  thunlichst
wenige  Aktivausstände  nachgeführt  werden  müssen.

8.  87.

Sämmtliche  Einnahmen  und  Ausgaben  sind  sofort  in  dem  von  den  Gefängnisinspektoren  bei  den
Amtsgerichten  Stuttgart  Stadt  und  Ulm,  bei  den  übrigen  Amtsgerichten  von  den  kassenführenden
Amtsgerichtsschreibern  geführten  Kassentagbuche  nach  der  Zeitfolge  geordnet  einzutragen.  Nur  die
Auslagen  für  die  Arbeitsbelohnungen  (Arbeitsprämien  und  Kostzulagen)  der  Gefangenen  werden
lediglich  mit  der  Monatssumme  vorgetragen.  (S.  unten  8.  88  Abs.  4,  6.)

S.  88.

Das  Verzeichniß  der  Arbeitsprämien  der  Gefangenen  wird  nach  Formular  H  von  den  Gefängnißinspektoren
  bei  den  Amtsgerichten  Stuttgart  Stadt  und  Ulm,  bei  den  übrigen  Amtsgerichten  von